Sportkurs gemacht? Zur Vorsorgeuntersuchung gegangen? Geimpft worden? Viele gesetzliche Krankenkassen belohnen ein solches Verhalten mit Geldprämien oder Zuschüssen.
Bonusprogramm: Ansprüche noch bis 31. März sichern
Fast jede Krankenkasse bietet für die Versicherten Bonusprogramme, welche in Form von Zuschüssen oder Bonuszahlungen eine gesunde Lebensweise fördern sollen. Die Formulare für Bonuszahlungen müssen allerdings in einer gewissen Frist eingereicht werden. Wer diese verpasst, erhält nichts.
Teilweise können sich Versicherte durch die Bonusprogramme mehrere hundert Euro im Jahr sichern. Ärgerlich nur, wenn die Antragsfrist versäumt wird und der Bonus verfällt.
Bonus verfällt oft aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit
Nach Einschätzung der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI) passiert aber genau das immer wieder – sei es aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten darum unbedingt prüfen, welche 2024 in Anspruch genommenen Leistungen durch das Bonusprogramm vergütet werden und den Bonus entsprechend beantragen.
Oft endet Antragsfrist am 31. März – im Zweifel nachfragen
Bei einigen Kassen endet die Frist dafür am 31. März 2025. Wer sich unsicher ist oder in seinen Versicherungsunterlagen keine Informationen zum Bonusprogramm finden kann, sollte direkt bei der jeweiligen Krankenkasse nachfragen, rät die GVI.