Die Mieten sind sowieso schon für viele Bürger kaum noch tragbar. Nun sollen auch noch umfangreiche Vorgaben zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Gebäuden kommen, die aufwändig sind und zusätzliche, spürbare Kosten verursachen, die für Mieter einen weiteren Anstieg der Mieten bedeuten würden. Das könnten viele hundert Euro im Jahr sein.
Umfangreiches Maßnahmenpaket vorgeschlagen
Aktuell hat das Deutsche Institut für Normung (DIN) einen 40-seitigen Entwurf zur Verkehrssicherheitsüberprüfung für Wohngebäude vorgelegt. Das DIN enthält Vorgaben für Verfahren, die einer Überprüfung der Verkehrssicherheit von Gebäuden dienen sollen. Das DIN kümmert sich um die Normung und Standardisierung in Deutschland und auch weltweit. In dem Entwurf für die Überprüfung der Wohngebäude schlägt das DIN engmaschige Überprüfungen vor, die möglichst einmal jährlich durchgeführt werden sollen.
250 Maßnahmen für die Verkehrssicherheit
Überprüft werden soll dabei sowohl die Hauskonstruktion als auch Heizungsanlagen, Feuerschutz, Gasleitungen und vieles mehr. Sage und schreibe nahezu 250 verschiedene Kontrollen sind in dem Entwurf enthalten, die dann von den Immobilieneigentümern durchgeführt werden sollen. Danach muss dann auch überprüft werden, ob Dachrinnen sicher befestigt sind, der Schornstein verwittert ist und ob die Sicherheit von Balkongeländern, Treppengeländern, Vordächern und Markisen gewährleistet ist. Das alles soll nach den Vorstellungen des DIN einmal im Jahr gecheckt werden.
DIN-Vorgaben würden Kosten in die Höhe treiben
Zwar müssen auch schon heute die Hauseigentümer ihre Immobilien überprüfen und sichern, jedoch würden durch die neuen DIN-Vorgaben dabei deutlich höhere Kosten entstehen. Der GdW als Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. hält diese neu geplanten Überprüfungen für praxisfern und warnt davor, dass diese Maßnahmen dann die Wohnkosten für die Mieter in die Höhe treiben werden. Aktuell ist der Entwurf des DIN nur ein Vorschlag, allerdings eben auch ein Vorschlag für ein sehr aufwändiges Überprüfungsverfahren – und sicher kein Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Mietpreiserhaltung. Er steht eher für eine neue Kostenlawine, die Vermieter und dann auch Mieter zu tragen haben. Allerdings muss auch erwähnt werden, dass DIN-Normen nicht unmittelbar rechtlich bindend sind. Sie sind nicht dazu geschaffen, um konkrete Ansprüche und entsprechende Rechtsfolgen daraus abzuleiten. Nach einer Feststellung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1998 gelten sie als „als private technische Regeln mit Empfehlungscharakter, die aus sich heraus keinerlei Rechtsgeltung entfalten“.
Mehrkosten von bis zu 1000 Euro für Einfamilienhäuser
Wie Haus & Grund allerdings bereits in der „Bild“ gewarnt hat, würden diese aufwändigen Überprüfungsmaßnahmen zu vielen hundert Euro Zusatzkosten führen, die dann von den Hauseigentümern auf die Mieter umgelegt werden können. Für Einfamilienhäuser könnte dies sogar Mehrkosten von bis zu 1000 Euro bedeuten. Auch der GdW schlägt Alarm und teilt mit, dass die Kosten für größere Wohnungsbaugesellschaften dann deutlich über 100.000 Euro liegen.
Verkehrssicherheit von Immobilien ist Sache des Eigentümers
Generell ist auch heute schon jeder Immobilieneigentümer verpflichtet, die Verkehrssicherheit seiner Objekte sicherzustellen. Er muss also dafür sorgen, dass die Gebäude und auch die Außenanlagen unbedenklich von Dritten benutzt werden können. Diesen Nachweis muss der Eigentümer erbringen können, das ist gesetzlich geregelt. Allerdings gibt es aktuell keine verbindliche gesetzliche Regelung, wie dieser Nachweis umgesetzt werden muss. Heute reichen Sichtprüfungen oder auch Belastungsprüfungen, die zwar innerhalb bestimmter Abstände erfolgen müssen. Diese sind aber nicht verbindlich gesetzlich geregelt.
Die Grundlage für die Verkehrssicherungspflicht ist heute nicht direkt im BGB geregelt. Sie ergibt sich vielmehr aus der Rechtsprechung zur Schadenersatzpflicht aus § 823 ff. BGB und der Instandhaltungspflicht aus § 535 BGB. Daraus ergibt sich die Pflicht für Vermieter, alle Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit Dritte in der Immobilie und auf dem Grundstück vor Gefahren geschützt sind.
Grundstückseigentümer sind also verpflichtet, die Einhaltung der Verkehrspflicht regelmäßig zu kontrollieren. Oft sind durch bestimmte Klauseln im Mietvertrag in erster Linie die Mieter, Hausverwaltungen oder auch Hausmeister für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht zuständig, dennoch können die Vermieter im Schadensfall durchaus zur Verantwortung gezogen werden. Die Überwachungspflicht für die Eigentümer bleibt also trotzdem.
Wohnungsnot und Grundsteuer treiben Mieten ebenfalls
Auch die steigenden Baupreise und die neue Grundsteuer treiben die Mietkosten in die Höhe. Es fehlen deutschlandweit hunderttausende von Wohnungen, insbesondere in den Ballungszentren – das alleine treibt schon die Mieten nach oben. Auch die neue Grundsteuer führt für viele Immobilien zu höheren Kosten und wird letztendlich auf die Mieter umgelegt. Wie der Eigentümerverband Haus & Grund bereits prognostiziert hat, wird die Zusatzbelastung für viele Eigentümer und Mieter mehr als 1000 Euro jährlich betragen können. Es gibt also viele Faktoren, die das Mieten in Deutschland bereits weiterhin verteuern werden, auch ohne eine verbindliche Einführung der umfangreichen DIN-Normen zur Verkehrssicherheit von Gebäuden.