Das Vorstellungsgespräch verlief vielversprechend, doch bevor die Entscheidung fällt, möchte der neue Arbeitgeber sich absichern: Ein kurzer Anruf beim früheren Chef könnte Aufschluss geben. Doch rechtlich ist das nicht ohne Weiteres zulässig, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.
Bewerbercheck: Dürfen Arbeitgeber frühere Chefs kontaktieren?
Grund dafür ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten – ob schriftlich oder mündlich – ist grundsätzlich unzulässig, es sei denn, der Bewerber stimmt ausdrücklich zu. Selbst eine vorherige Nachfrage beim Bewerber macht einen Referenzanruf nicht automatisch rechtens.
Wann ein Anruf dennoch erlaubt sein kann
Es gibt jedoch Situationen, in denen ein Anruf beim früheren Arbeitgeber zulässig sein kann. Laut Oberthür ist das zum Beispiel der Fall, wenn Bewerber von sich aus eine Referenz angeben und die Kontaktaufnahme ausdrücklich vorschlagen.
Zudem kann eine Ausnahme bestehen, wenn es darum geht, konkrete und fragwürdige Angaben in der Bewerbung zu überprüfen. In solchen Fällen kann ein Anruf datenschutzrechtlich gerechtfertigt sein. Eine allgemeine Eignungsprüfung des Bewerbers durch Nachfragen beim vorherigen Arbeitgeber ist jedoch nicht erlaubt.