De-minimis-Regelung als Vorteil für EU-Unternehmen
Die von Präsident Donald Trump verabschiedeten Zollabkommen und der Abbau von Zöllen sollen bislang vor allem europäischen Unternehmen zugutekommen. Besonders die sogenannte „De-minimis“-Ausnahme, die es ermöglicht, Waren im Wert von bis zu 800 Dollar zollfrei in die USA zu versenden, hat vor allem dem E-Commerce genützt. Während diese Regelung für Sendungen aus der EU weiterhin besteht, wurde sie für Sendungen aus China und Hongkong abgeschafft. Doch Experten warnen: Diese scheinbare Erleichterung könnte nicht von Dauer sein. Insbesondere kleine Unternehmen müssen sich möglicherweise auf weitere Veränderungen einstellen.
Egidijus Kieras, Anwalt beim litauischen Anwaltsverband „Avocad“, betont, dass Unternehmen, die Waren im Wert von bis zu 800 Dollar direkt an US-Kunden versenden, von den Zöllen der Trump-Administration nicht betroffen sind – zumindest vorerst. Der Grund: Die „De-minimis“-Ausnahme gilt nach wie vor für Sendungen aus der EU. Diese Regelung ist besonders für den E-Commerce von Bedeutung, da viele Produkte in diesem Bereich den Wert von 800 Dollar nicht überschreiten und somit zoll- und steuerfrei eingeführt werden können.
„Für Waren aus der EU bleibt die „De-minimis“-Schwelle bestehen, was bedeutet, dass Sendungen, die unter diesem Wert liegen, weiterhin zollfrei in die USA eingeführt werden können“, erklärt Kieras. Doch der Anwalt warnt: Es gibt keine Garantie, dass diese Regelung für immer bestehen bleibt, und Änderungen könnten jederzeit kommen. „Es ist wichtig, dass Unternehmen sich der Tatsache bewusst sind, dass die US-Regierung ständig neue Änderungen vorschlägt“, so Kieras.
Das Ende der „De-minimis“-Ausnahme für China
Ab dem 2. Mai wird die „De-minimis“-Ausnahme für Sendungen aus China und Hongkong abgeschafft. Das bedeutet, dass auch geringe Warenwerte aus diesen Ländern nun Zöllen unterliegen. Präsident Trump hatte diese Entscheidung getroffen, um die Bekämpfung von synthetischen Opioiden und illegalen Substanzen wie Fentanyl zu unterstützen, die oft in kleinen Sendungen versteckt verschickt werden. Ab Juni 2025 wird der Zollsatz für Sendungen aus China sogar auf 50 Dollar pro Sendung ansteigen.
Die Aufhebung dieser Regelung betrifft jedoch nicht nur chinesische Unternehmen. Auch europäische Unternehmen, die Waren aus China in die USA versenden, müssen sich auf Zölle gefasst machen. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob und wie europäische Firmen ihre Lieferketten und Versandstrategien anpassen können, um weiterhin konkurrenzfähig zu bleiben.
Sorgen der Unternehmen: Was kommt als Nächstes?
Trotz der Tatsache, dass viele seiner Produkte unter der De-minimis-Schwelle von 800 Dollar liegen, bleibt die Frage nach möglichen zukünftigen Änderungen der Zolllandschaft.
„Es könnte durchaus sein, dass die USA die Regelung nicht nur für China, sondern auch für die EU bald abschaffen“, so Kanapkis weiter. Das bedeutet, dass auch EU-Unternehmen in Zukunft in ihrer Fähigkeit, Waren zollfrei in die USA zu versenden, eingeschränkt werden könnten.
Die Unwägbarkeiten des Marktes und die Notwendigkeit der Diversifizierung
Kanapkis verweist auch auf das Risiko einer drastischen Zollsteigerung, die die Wettbewerbsfähigkeit seiner Produkte erheblich beeinträchtigen könnte. „Wenn die Zölle auf 100% oder mehr ansteigen, könnte das für uns problematisch werden“, sagt er. Die Unsicherheit im internationalen Handel macht es für Unternehmen schwierig, langfristige Planungen vorzunehmen. Kanapkis und sein Team arbeiten daher intensiv daran, neue Märkte zu erschließen und die Abhängigkeit vom US-Markt weiter zu verringern. „Es ist wichtig, auf mehreren Beinen zu stehen. Wenn eines zusammenbricht, kann man immer noch auf den anderen Beinen stehen“, so Kanapkis, der darauf hinweist, dass die Diversifizierung des Geschäfts Zeit braucht und nicht einfach umzusetzen ist.
Es bleibt abzuwarten, ob die „De-minimis“-Ausnahme auch in Zukunft bestehen bleibt und welche weiteren Veränderungen die US-Zollpolitik mit sich bringen wird.