Elementarschadenversicherung wurde nie richtig umgesetzt
Schäden durch Extremwetter sind meist auch extrem teuer, insbesondere wenn es sich um Schäden am eigenen Haus handelt. Allerdings sind in Deutschland nur ca. 50 Prozent der Haushalte gegen die Gefahren aus der Natur versichert. Nach den Hochwassern im Süden Deutschlands letztes Jahr entbrannte deshalb auch eine heiße Debatte um eine Pflichtversicherung für Elementarschäden an Häusern, die jedoch damals nicht konkret umgesetzt wurde.
In diesen Fällen ist oft der Staat eingesprungen und hat mit dem Geld der Steuerzahler geholfen. Nach Ansicht von Klima-Ökonomin Claudia Kemfert ist genau dieser Umstand extrem kostspielig und wird aufgrund der sich häufenden Naturereignisse immer teurer. Durch eine Elementarschadenversicherung könnte hier Abhilfe geschaffen werden.
Anlehnung an französisches Modell geplant
Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mitteilte, sind nur ca. 54 Prozent aller Hausbesitzer gegen alle Naturgefahren versichert – und eben nicht nur gegen Sturm und Hagel. Bereits 2023 hatten deshalb die Länder die Bundesregierung aufgefordert, eine bundesweit gesetzliche Regelung zur Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden auszuarbeiten. Bei den Hochwassern in Baden-Württemberg und Bayern entstanden im vergangenen Jahr Schäden in Höhe von 2 Milliarden Euro.
Kemfert verwies in Bezug auf die Pflichtversicherung schon 2024 darauf, dass in Frankreich nahezu alle Hausbesitzer gegen diese Schäden versichert seien und deshalb auch die Versicherungsbeiträge mit nur ca. 26 Euro auch besonders günstig seien. In Deutschland ist zu diesem Preis keine vergleichbare Versicherung zu finden. Sie plädierte schon vergangenes Jahr für die Einführung der Pflichtversicherung für alle aus solidarischen Gründen.
Elementarschadenversicherung wird Pflichtversicherung
Die neue Regierung aus Union und SPD hat das Thema nun erneut aufgegriffen und plant, die neue Pflichtversicherung verbindlich einzuführen. In den Koalitionsverhandlungen wurde die Einigung erzielt, dass diese kommen soll. Das bedeutet, dass sich Millionen von Hauseigentümern in Deutschland auf neue Regelungen für den Hausbesitz einstellen müssen und damit auch auf höhere Kosten.
Mit der Neuregelung will die künftige Regierung sicherstellen, dass alle Wohngebäude gegen Elementarschäden wie Hochwasser, Starkregen, Erdbeben oder Bodensenkungen versichert sind. Der Gesamtkatalog der Naturgefahren, für die diese Versicherung gedacht ist, muss noch definiert werden und die Versicherungsbedingungen müssen reguliert werden. Außerdem müsse auch geprüft werden, ob Planungsbehörden der einzelnen Länder Verantwortung bei der Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten übernehmen sollten.
Neuverträge und bestehende Verträge nur noch mit Elementarschaden-Versicherung
Im bestehenden Verhandlungspapier der Arbeitsgruppe „Innen, Recht, Migration und Integration“ ist bereits festgesetzt, dass Wohngebäudeversicherungen in Zukunft nur noch mit Elementarschadensabsicherung von den Versicherungen angeboten werden dürfen. Der Abschluss einer Gebäudeversicherung ohne den Schutz gegen Elementarschäden ist dadurch künftig nicht mehr möglich.
Die Maßnahme greift aber nicht nur für Neuverträge sondern auch für bereits bestehende Versicherungen, die dann zu einem festgelegten Zeitpunkt erweitert werden müssen. Damit sind in erster Linie die knapp 50 Prozent Hausbesitzer betroffen, die bislang keine entsprechende Versicherung gegen diese Naturgefahren haben. Die Elementarschadensabdeckung war bislang freiwillig und konnte im Rahmen einer bestehenden Gebäude- oder Hausratsratsversicherung mit abgeschlossen werden.
Im Rahmen der geplanten Gesetzesänderung wird nun noch geprüft, ob das neue Versicherungsmodell mit einer „Opt-out-Lösung“ ausgestattet werden soll. Diese Option würde es den Versicherungsnehmern ermöglichen, eine Elementarschadensabsicherung abzulehnen, nachdem sie über die dann folgenden Konsequenzen in einem Schadensfall aufgeklärt wurden. Allerdings werden auch bei Umsetzung dieser Option die meisten Hausbesitzer von einer gesetzlichen Neuregelung betroffen sein.
Staatliche Rückversicherung soll hohe Kosten absichern
Die Koalition aus Union und SPD plant weiterhin, die Möglichkeit zu einer dauerhaften Versicherung in Hochrisikogebieten durch eine staatliche Rückversicherung abzusichern. Dadurch sollen Schäden durch große Katastrophen, wie wir sie 2021 im Ahrtal erlebt haben, eben auch versichert sind, wenn diese die finanziellen Möglichkeiten der Versicherungen übersteigen.
Eine derartige kombinierte Lösung der Risikoteilung zwischen den privaten Versicherungen und der staatlichen Rückversicherung wurde bereits vor Jahren vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft angeregt. Durch die Kombination der beiden Modelle sollen insbesondere besonders hohe Prämiensteigerungen vermieden werden.
Elementarschadenversicherung: Hausbesitzer sollten sich jetzt schon informieren
Bislang gibt es noch keine Details zur Ausgestaltung der neuen Pflichtversicherung. Allerdings können sich Hausbesitzer schon heute mit dem Thema auseinandersetzen und die unterschiedlichen Konditionen für Elementarschadensversicherungen vergleichen. Das hilft, den Versicherungsmarkt in diesem Bereich besser zu verstehen und dann zum Zeitpunkt der Einführung der Pflichtversicherung eine gute Entscheidung zu treffen.
Außerdem empfehlen viele Experten in diesem Bereich, die eigene Immobilie auf mögliche Schwachpunkte bei extremen Wetterereignissen hin zu überprüfen und eventuell Schutzmaßnahmen einzuleiten. Diese präventive Vorsorge kann sich dann auch günstig auf die neu anfallenden Versicherungsprämien auswirken. Aktuell kostet eine Gebäudeversicherung mit Versicherung gegen Elementarschäden durchschnittlich 220 Euro jährlich für ein 80 Quadratmeter großes Reihenhaus in einem Niedrigrisikogebiet. In diese Gebiete mit niedrigem Risiko fallen ca. 92 Prozent aller Gebäude in Deutschland.
Die neue Pflichtversicherung wird zunächst nur die Immobilienbesitzer direkt betreffen. Allerdings können diese die zusätzlich entstehenden Kosten dann später auch auf ihre Mieter umgelegt werden. Die Koalition aus Union und SPD hat deshalb auch vereinbart, die Interessen von Mietern bei der Umsetzung im Blick zu behalten.