Rechtliche Vorsorge: 7 Dokumente, die Ihre Vorsorge für das Alter sichern
Viele Menschen schieben den Papierkram lange auf. Bei der rechtlichen Vorsorge ist das jedoch riskant. Es gilt, eindeutig und frühzeitig festzulegen, wie in Situationen ohne eigene Entscheidungsfähigkeit oder nach dem Tod gehandelt werden soll. Welche Unterlagen für die rechtliche Vorsorge erforderlich sind, hängt stark vom persönlichen Lebensstil ab. Unentschlossene lassen sich am besten beraten – etwa durch Notare, spezialisierte Anwälte für rechtliche Vorsorge oder über geeignete Verbraucherzentralen. Diese sieben Dokumente sind entscheidend:
1. Testament
"Ein Testament sollte jeder frühzeitig aufsetzen", empfiehlt Dietmar Kurze, Fachanwalt für Erbrecht und Vorstand beim Verband Vorsorgeanwalt. Ein Testament kann entweder eigenhändig oder notariell erstellt werden. Wichtig: Ein selbstgeschriebenes Testament muss vollständig handschriftlich und unterschrieben sein – sonst ist es nicht rechtswirksam. Das notarielle Testament erfordert eine Beurkundung.
Vorteilhaft an einem notariellen Testament ist die rechtliche Klarheit – der Wille des Verstorbenen ist meist eindeutig belegt und wird rechtssicher umgesetzt.
Existiert kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. "Oft herrschen darüber falsche Annahmen", erklärt Hülya Erbil, Notarassessorin und Sprecherin der Bundesnotarkammer. Viele glauben, dass nach dem Tod eines Ehegatten das gesamte Haus automatisch dem überlebenden Partner zufällt. Tatsächlich bestimmt die gesetzliche Erbfolge auch andere Miterben – etwa Kinder oder entferntere Verwandte. "Wer die Erbfolge gezielt regeln möchte, braucht ein Testament oder einen Erbvertrag", betont Erbil.
2. Erbvertrag
Ein Erbvertrag dokumentiert ebenfalls den letzten Willen. Anders als beim Testament wird hier aber ein Vertrag zwischen mindestens zwei Beteiligten geschlossen – etwa bei nicht verheirateten Paaren oder Geschwistern. Auch Unternehmer setzen auf den Erbvertrag, um die rechtliche Vorsorge für die Unternehmensnachfolge zu sichern. Der Erbvertrag ist immer notariell zu beurkunden.
"Änderungen sind nur im gegenseitigen Einverständnis möglich", so Erbil. Stirbt eine Vertragspartei, sind Änderungen ausgeschlossen. Diese Bindung kann sinnvoll sein, um über den Tod hinaus die Erbfolge zu sichern und Konflikte zu vermeiden.
3. Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung legen Betroffene fest, welche Behandlungen sie wünschen, wenn sie sich nicht mehr äußern können – etwa nach einem Unfall oder Schlaganfall. "Die Formulierungen sollten möglichst konkret sein", empfiehlt Kurze. Der Bundesgerichtshof entschied (Az: XII 61/16), dass unklare Aussagen in der Patientenverfügung unwirksam sind.
Eine rechtlich gültige Patientenverfügung lässt sich einfach online erstellen – etwa über Portale der Verbraucherzentralen. Mit der eigenen Unterschrift wird sie rechtsgültig. Die Patientenverfügung ist ein zentrales Element der rechtlichen Vorsorge.
4. Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht erlaubt es, bereits in gesunden Zeiten Vertrauenspersonen zu benennen, die im Fall von Entscheidungs- oder Geschäftsunfähigkeit handeln dürfen. Laut Erbil umfasst die Vorsorgevollmacht zwei Bereiche: Gesundheit und Vermögen. "Für jeden Bereich können unterschiedliche Bevollmächtigte bestimmt werden", sagt sie.
Eine notarielle Beurkundung ist nur in bestimmten Fällen notwendig – etwa bei Grundstücksangelegenheiten. Dann reicht eine private Vorsorgevollmacht nicht aus. In jedem Fall stärkt eine Vorsorgevollmacht die rechtliche Vorsorge entscheidend. Sie lässt sich ebenfalls bequem online ausfüllen.
5. Generalvollmacht
Mit einer Generalvollmacht wird eine Person ermächtigt, in fast allen rechtlichen und finanziellen Dingen zu handeln. Sie ist umfassender als eine Vorsorgevollmacht, die meist nur bestimmte Themen abdeckt.
"Für Unternehmer ist die Generalvollmacht essenziell", betont Kurze. Damit lässt sich ein Betrieb rechtlich absichern, falls der Inhaber unerwartet ausfällt. Die Generalvollmacht sollte sogar über den Todesfall hinaus Gültigkeit besitzen. Online-Vorlagen für die Generalvollmacht sind verfügbar. Bei komplexeren Fällen – etwa mit wirtschaftlichem Hintergrund – ist anwaltliche Beratung zur rechtlichen Vorsorge ratsam.
6. Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung wird festgelegt, wen das Gericht im Ernstfall als Betreuer einsetzen soll – etwa bei Demenz. "Meist benennen Vorsorgende vertraute Personen wie Partner oder Familienmitglieder", sagt Erbil. Die gleiche Person kann auch schon in der Vorsorgevollmacht genannt sein.
Oft ist die Betreuungsverfügung als Absicherung vorgesehen – falls die in der Vorsorgevollmacht bestimmte Person ungeeignet erscheint. Dann benennt man in der Betreuungsverfügung eine alternative Vertrauensperson. Auch dieses Dokument kann zur rechtlichen Vorsorge online erstellt werden.
7. Organspendeausweis
Der Wunsch zur Organspende kann sowohl in einer Patientenverfügung als auch einer Vorsorgevollmacht vermerkt sein. "Ein separater Organspendeausweis ist dann nicht zwingend notwendig", so Erbil.
Den Organspendeausweis bekommt man unter anderem in Arztpraxen und Apotheken. Alternativ lässt sich der Ausweis unkompliziert über organspende-info.de bestellen. Auch diese Entscheidung zählt zur umfassenden rechtlichen Vorsorge.