Sprachnachweis bleibt zentrale Voraussetzung
Nach Angaben des Auswärtigen Amts wurden im Jahr 2024 rund 72.500 Visa für Ehegattennachzug erteilt – etwa 4.700 weniger als im Vorjahr. Die Daten stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion.
Für die Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug müssen Antragstellende in der Regel grundlegende Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 nachweisen. Ausnahmen gelten etwa für Personen mit Hochschulabschluss oder für bestimmte Gruppen mit anerkanntem Schutzstatus. Wer die Prüfung nicht besteht, hat zunächst keinen Zugang zur Familienzusammenführung. Die aktuelle Bestehensquote liegt bei 62 Prozent – ein leichter Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren.
Kritik an ausbleibenden Reformen
Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, sieht im aktuellen Verfahren eine Ungleichbehandlung: „Beim Nachzug zu Fachkräften gilt diese Regelung nicht mehr.“ Auch bemängelt sie die fehlende Transparenz zur Anwendung von Härtefallregelungen, für die keine Zahlen vorliegen.
Tatsächlich hatte die Ampel-Koalition im Koalitionsvertrag 2021 angekündigt, den Sprachnachweis künftig auch nach der Einreise zu ermöglichen. Diese Änderung wurde bisher jedoch nicht umgesetzt. Auch beim Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte blieb es beim bestehenden monatlichen Kontingent von 1.000 Angehörigen – mit Aussicht auf Einschränkungen unter der aktuellen Bundesregierung.
Soziale und rechtliche Anforderungen
Neben dem Sprachnachweis müssen Ehepaare weitere Voraussetzungen erfüllen: ausreichender Wohnraum, gesichertes Einkommen und ein gültiger Aufenthaltstitel auf Seiten der bereits in Deutschland lebenden Person. Nur im sogenannten „privilegierten Ehegattennachzug“ – etwa für anerkannte Flüchtlinge – entfallen diese Anforderungen.
Wer profitiert vom privilegierten Nachzug?
Diese Form des Familiennachzugs erleichtert die Wiedervereinigung für Menschen mit anerkanntem Schutzstatus. Für Menschen mit subsidiärem Schutz galt das bisher ebenfalls – allerdings im Rahmen eines Kontingents. Die Bundesregierung plant nun, diesen privilegierten Zugang für diese Gruppe ganz auszusetzen.
Die meisten Visa für den Ehegattennachzug im Jahr 2024 gingen an syrische Staatsangehörige, gefolgt von Personen aus der Türkei, Indien, dem Kosovo, Russland und dem Iran. Afghanische Ehepartner rangieren weiter unten – mit rund 1.395 ausgestellten Aufenthaltstiteln – trotz der Bedeutung Afghanistans als Herkunftsland vieler Asylsuchender.