Finanzen

Unwetterschäden: So handeln Sie richtig – Schritt für Schritt

Unwetterschäden können jeden treffen – und oft unerwartet. Doch wie reagieren Hausbesitzer richtig, wenn das eigene Zuhause betroffen ist? Diese 8 Schritte helfen, im Ernstfall nichts falsch zu machen.
05.08.2025 12:17
Aktualisiert: 05.08.2025 12:29
Lesezeit: 4 min
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Unwetterschäden: So handeln Sie richtig – Schritt für Schritt
Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei sind im Einsatz: Ein Unwetter hat das Dach eines Reihenhauses stark beschädigt (Foto: dpa). Foto: Jason Tschepljakow

So handeln Sie bei Unwetterschäden richtig

Wenn Naturgewalten zuschlagen und das eigene Zuhause verwüsten, sitzt der Schock tief. Umso wichtiger ist es, die richtigen Maßnahmen zu kennen.

Sturm, Starkregen, Hagel: Wetterextreme verursachen zunehmend gravierende Unwetterschäden. Für Hauseigentümer kann das kostspielig werden, wenn sie nicht ausreichend abgesichert sind. Optimalerweise decken Versicherungen einen Großteil der Kosten. Allein im Jahr 2024 zahlten Versicherer rund 5,5 Milliarden Euro für Unwetterschäden. Wichtig: Gegen Überschwemmungen und Hochwasser greift nur ein zusätzlicher Baustein für Elementarschäden in Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen.

Aber wie sollten Betroffene nach einem Unwetter vorgehen? Welche Schritte sind entscheidend, um einen Versicherungsschaden korrekt zu melden? Der folgende Acht-Schritte-Plan hilft, strukturiert zu reagieren.

Schritt 1: Eigene Sicherheit hat Vorrang

Bei schweren Gebäudeschäden wie eingestürzten Dächern oder eindringenden Wassermassen kann Einsturzgefahr bestehen. In solchen Fällen sollte das Haus unverzüglich verlassen werden. Nehmen Sie das Nötigste mit und warten Sie draußen auf Experten wie Feuerwehr oder THW. Wer sich bereits im Freien befindet, sollte dort bleiben.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe warnt zudem: In überfluteten Räumen droht Stromschlag. Elektrogeräte dürfen daher nicht genutzt und die Räume nicht betreten werden.

Schritt 2: Den Schaden sofort melden

Sobald sich die Lage etwas beruhigt hat, ist schnelles Handeln gefragt. Zwei Dinge sind vorrangig: Schadenminderung und Benachrichtigung der Hausrat- sowie Wohngebäudeversicherung.

Die Versicherungen müssen sofort über Unwetterschäden informiert werden. Laut Stiftung Warentest verlangen Policen meist eine Meldung "unverzüglich" oder "ohne schuldhaftes Verzögern". Sicher gehen Sie, wenn Sie den Schaden sofort weitergeben. Dies beugt möglichen Kürzungen beim Versicherungsschaden vor. Die Kontaktdaten finden Sie im Internet und im Versicherungsvertrag. Eine Kopie sollte griffbereit in der Notfallmappe liegen.

Für den Anfang reicht oft ein Anruf oder eine E-Mail mit einer groben Schilderung. Die genaue Aufstellung der Schäden folgt später. Nach Meldung erhalten Sie in der Regel eine Schadennummer und Handlungshinweise. Diese sollten unbedingt befolgt werden – andernfalls kann es Probleme bei der Regulierung geben. Notieren Sie sich auch telefonische Hinweise.

Eigentümer von Eigentumswohnungen sollten Schäden an gemeinschaftlichem Eigentum wie Dach, Fenster oder Türen umgehend der Hausverwaltung melden. Diese kümmert sich um Kontakt zur Wohngebäudeversicherung und Notmaßnahmen.

Schritt 3: Weitere Schäden verhindern

Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten (BdV), betont: "Es ist die erste Pflicht, den Schaden möglichst abzuwenden oder ihn so klein wie möglich zu halten". Das sei Voraussetzung für die Regulierung von Unwetterschäden.

Das kann zum Beispiel heißen, beschädigte Fenster, Türen oder Dächer provisorisch mit Planen abzudichten, damit kein weiteres Wasser eindringt oder Unbefugte ins Gebäude gelangen. Bei Wassereintritt sollten Möbel oder Hausrat gesichert und das Wasser mit Pumpen oder Eimern entfernt werden.

Wichtig: Diese Maßnahmen zur Schadenminderung dürfen nur getroffen werden, wenn Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen – darauf weist Boss ausdrücklich hin.

Schritt 4: Alles dokumentieren

Die Versicherung muss nachvollziehen können, welche Gebäudeschäden oder Hausratschäden entstanden sind. Deshalb: dokumentieren. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfiehlt Fotos oder auch Videos.

Zerstörte Gegenstände sollten so lange wie möglich aufbewahrt werden. Das ermöglicht dem Versicherer eine eigene Einschätzung und stärkt Ihre Beweiskraft. Auch Boss rät zur sorgfältigen Beweissicherung.

Schritt 5: Erst aufräumen, wenn es erlaubt ist

Am liebsten würden viele sofort mit dem Aufräumen starten – ein Fehler. Denn ohne das Okay des Versicherers dürfen Sie das sogenannte Schadenbild nicht verändern. Der Versicherer hat das Recht, Ursache und Ausmaß des Versicherungsschadens selbst zu prüfen.

Holen Sie daher vor jeder Aufräumaktion eine Zustimmung ein. Fragen Sie außerdem, ob es konkrete Anweisungen zur Beseitigung von Unwetterschäden gibt. Halten Sie sich daran – sonst riskieren Sie, dass die Regulierung eingeschränkt oder abgelehnt wird. Boss warnt: "Im schlimmsten Fall bleiben Sie auf den Kosten sitzen".

Nicht selten schicken Versicherungen einen Gutachter vorbei. Warten Sie diesen Besuch ab.

Ist wegen drohender Folgeschäden keine Wartezeit möglich, sind Dokumentation und Aufbewahrung beschädigter Gegenstände besonders wichtig.

Schritt 6: Keine eigenmächtigen Reparaturen

Ob zerstörte Dächer, überflutete Räume oder defekte Technik: Reparaturen sind verständlich – aber nicht ohne Rücksprache. Die Versicherung muss informiert sein, bevor Sie Handwerker engagieren oder Reparaturen veranlassen.

Wer ohne Zustimmung handelt und nur die Rechnung einreicht, riskiert, dass die Erstattung gekürzt wird. In manchen Fällen zahlt der Versicherer gar nicht – das zeigt die Erfahrung des BdV.

Schritt 7: Liste mit Schäden erstellen

Nach der ersten Schadensmeldung erwartet die Versicherung eine Aufstellung der beschädigten Gegenstände. Sobald Sie sich einen Überblick verschafft haben, sollte die Liste erstellt werden. Sie muss Angaben zu Kaufdatum, Anschaffungspreis oder Zeitwert enthalten – besonders bei Möbeln, Technik oder Wertsachen wie Schmuck. Wenn verfügbar, helfen Quittungen oder Bilder als Nachweise.

Laut Stiftung Warentest muss diese Liste spätestens nach zwei Wochen beim Versicherer eingereicht werden. Beginnen Sie also frühzeitig mit dem Zusammenstellen.

Wurde bei dem Unwetter etwas gestohlen, sollten Sie Anzeige bei der Polizei erstatten. Eine genaue Beschreibung der gestohlenen Sachen genügt – Nachweise sind nicht erforderlich. Die sogenannte Stehlliste verursacht dadurch weniger Aufwand.

Schritt 8: Auszahlung abwarten – und prüfen

Ein festgelegter Zeitpunkt für die Auszahlung nach einem Unwetterschaden existiert gesetzlich nicht. Der Versicherer darf den Schaden, die Forderungen und die eingereichten Belege prüfen. Jedoch steht Ihnen nach vier Wochen eine Abschlagszahlung zu – vorausgesetzt, Sie haben alle Mitwirkungspflichten erfüllt: rechtzeitige Meldung, Schadenminderung, Einreichung von Belegen, Einhaltung von Vorgaben und es besteht kein Streit über die Leistungspflicht.

Gut zu wissen: Wer bei der Schadenbeseitigung selbst Hand angelegt hat, kann laut BdV unter Umständen eine Entschädigung für Eigenleistung erhalten.

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