Wirtschaft

Erhöhung Mindestlohn: Kommt 2026 eine Anhebung auf 15 Euro?

Ende Juni befindet eine Kommission über eine weitere Erhöhung der Lohnuntergrenze. Eine Zahl spielte beim Wahlkampf der SPD eine große Rolle – und sie findet bei Bürgern, den Grünen und Sozialverbänden breiten Rückhalt. Wirtschaftsverbände hingegen schlagen Alarm und warnen vor steigenden Kosten und Jobverlusten. Wie die Anhebung auf 15 Euro Politik und Branchen spaltet.
20.06.2025 14:34
Aktualisiert: 20.06.2025 14:34
Lesezeit: 4 min

Mindestlohn-Erhöhung: SPD zog mit der Forderung 15 Euro in den Wahlkampf

Laut Gesetz erarbeitet die unabhängige Mindestlohnkommission alle zwei Jahre eine Empfehlung für Anpassungen. Ende Juni steht ein solcher Schritt erneut an. Danach soll die Höhe des Mindestlohns für die Jahre 2026 und 2027 festgelegt werden. Für diesen Schritt ist die Bundesregierung zuständig.

Gleichzeitig birgt das Thema auch politischen Zündstoff. Die SPD hatte Wahlkampf gemacht für einen Mindestlohn von 15 Euro. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es: „An einer starken und unabhängigen Mindestlohnkommission halten wir fest.“

Umfrage: Zwei Drittel für 15 Euro Mindestlohn

Die erwogene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro fänden einer Umfrage zufolge 66 Prozent der Menschen richtig. 32 Prozent fänden dies falsch. Dies teilte der Deutsche Gewerkschaftsbund mit, der die Befragung mit 1.504 Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei Forsa in Auftrag gab. Die Ergebnisse liegen der DPA vor.

Derzeit liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde. Der DGB ist für eine Erhöhung auf etwa 15 Euro. Bei der Empfehlung vor zwei Jahren wurden die Gewerkschafter allerdings überstimmt.

Für 2022 hatte die damalige Bundesregierung einmalig politisch eine Erhöhung auf zwölf Euro entschieden. Für 2023 und 2024 beschloss die Kommission dann jeweils nur eine geringe Anhebung um 41 Cent – gegen die Stimmen der Gewerkschaftsvertreter.

Erhöhung Mindestlohn: Anhänger von SPD, Grünen und Linken mehrheitlich dafür

Unter den von Forsa Befragten äußerten die Anhänger der SPD den stärksten Rückhalt: 88 Prozent von ihnen fänden die Erhöhung auf 15 Euro richtig. Bei Anhängern der Grünen waren es 86 Prozent, bei denen der Linken 82 Prozent, unter den von CDU und CSU sagten dies immerhin noch 55 Prozent, bei Anhängern des BSW waren es 58 Prozent.

Bei Unterstützern der AfD waren nur 45 Prozent für eine Erhöhung in dem Umfang und 53 Prozent dagegen. Bei FDP-Anhängern war das Verhältnis 33 zu 61 Prozent dagegen. Von jenen, die die Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ablehnen, befürchten 34 Prozent Preissteigerungen und 24 Prozent negative Folgen für Unternehmen.

Bundestag: Grüne verlangen Mindestlohn von 15 Euro

Einen entsprechenden Antrag wollen die Grünen noch diese Woche in den Bundestag einbringen. Die Anhebung sei nötig, um ein existenzsicherndes Lohnniveau zu erreichen. „Ein Mindestlohn, der nicht vor Armut schützt, verfehlt seinen Zweck“, sagte die Grünen-Abgeordnete Ricarda Lang, die den Antrag federführend mit erarbeitet hat, der dpa. „Wir wollen deshalb die relative Armutsgrenze von 60 Prozent des mittleren Bruttolohns gesetzlich als untere Schwelle für den Mindestlohn festschreiben – und der Mindestlohnkommission ermöglichen, nicht immer nur mit alten Zahlen rechnen zu müssen, sondern endlich auch Prognosen nutzen zu dürfen. So lässt sich ein Mindestlohn von 15 Euro sicherstellen.“

Diese Erhöhung müsse nun auch kommen, verlangte Lang. Sie forderte Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) auf: „Liebe Bärbel Bas, halten Sie Wort und sorgen Sie für einen Mindestlohn von 15 Euro.“

DGB-Chefin Fahimi für spürbare Steigerung

DGB-Chefin Yasmin Fahimi sagte: „Wir müssen in Deutschland endlich die Menschen in den Blick nehmen, die trotz Arbeit wenig Einkommen haben – manchmal zu wenig, um davon zu leben“. Deswegen würden sich die Gewerkschaften für eine spürbare Steigerung einsetzen. Weniger als 60 Prozent des sogenannten Medianlohns (mittlere Einkommen) seien Armutslöhne. Damit könne man auch mit Vollzeitarbeit kaum Miete, Energie oder den täglichen Einkauf finanzieren. „Viele Beschäftigte sind deshalb gezwungen, ergänzend staatliche Leistungen in Anspruch zu nehmen“, sagte Fahimi. „Das ist inakzeptabel.“

Union und SPD nennen in ihrem Koalitionsvertrag einen Mindestlohn von 15 Euro „erreichbar“. Die Koalition pocht zwar auf Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission. Zugleich nennt sie aber Kriterien für die „Gesamtabwägung“: die Tarifentwicklung und 60 Prozent des Medianbruttolohns von Vollzeitbeschäftigten.

Wirtschaftsverbände warnen vor zu starker Mindestlohnerhöhung

Wirtschaftsverbände verschiedener Branchen warnen hingegen vor einer zu starken Erhöhung des Mindestlohns: „Eine starke Anhebung führt zu erheblichen Kostensteigerungen im Bau- und Ausbaugewerbe und erschwert die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum“, erklärte Marcus Nachbauer, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB), am Montag.

Er verweist auf Studien des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) und des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI). Diese zeigten, dass Mindestlohnerhöhungen nahe den Tariflöhnen die Tarifstruktur verengen, Marktlöhne steigen lassen und den kalkulatorischen Druck erhöhen.

„Ein weiterer sprunghafter Anstieg des Mindestlohns würde die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen nachhaltig schwächen“, erklärten auch eine Reihe von Logistikverbänden in einem gemeinsamen Schreiben. Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) warnte vor „fatalen Konsequenzen“ einer deutlichen Erhöhung des Mindestlohns.

Eine Befragung unter rund 550 Handelsunternehmen habe ergeben, dass zwei Drittel der Betriebe „mit negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung bis hin zu Entlassungen rechnen“, erklärte er in der vergangenen Woche.

Branchen kritisieren: „Mindestlohn stärker angestiegen als Tariflöhne“

Nachbauer vom Bauverband verwies auf bestehende Tarifverträge, die „faire Löhne, soziale Absicherung und verlässliche Kostenplanung“ absicherten. „Dieses Gleichgewicht darf nicht gefährdet werden.“ Ein zu hoher Mindestlohn würde am Ende von Mieterinnen und Mietern getragen werden müssen.

Die Logistikverbände führten an, dass der Mindestlohn in den vergangenen Jahren bereits deutlich stärker gestiegen sei als die Tariflöhne. „Dieser starke Anstieg kann auf Unternehmensseite kaum noch durch Erlös- oder Produktivitätssteigerungen kompensiert werden“ – noch dazu in einer „anhaltend rezessiven Phase“.

Beschluss der Mindestlohnkommission: Was passiert dann?

Spätestens bis Ende Juni entscheidet die Mindestlohnkommission, ein unabhängiges Gremium, wie sich die Lohnuntergrenze in Deutschland 2026 und 2027 weiter entwickeln soll. Es besteht laut Mindestlohngesetz (MiLoG) aus neun Mitgliedern. Aktuell gehören folgende Personen dem Gremium an:

  • Vorsitzende: Christiane Schönefeld (Juristin, Expertin der Bundesagentur für Arbeit)
  • Arbeitgeberseite: Brigitte Faust (ANG), Steffen Kampeter (BDA) und Karl-Sebastian Schulte (ZDH)
  • Arbeitnehmerseite: Guido Zeitler (NGG), Stefan Körzell (DGB) und Andrea Kocsis (Verdi)
  • Wissenschaftliche Mitglieder: Professor Lars P. Feld (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg) und Professor Tom Krebs (Universität Mannheim)

Die Mitglieder der Kommission werden alle fünf Jahre neu berufen – zuletzt Anfang 2025. Stimmberechtigt sind nur die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sowie die Vorsitzende.

Fällt die Mindestlohnkommission einen Beschluss, tritt der neue Mindestlohn nicht automatisch in Kraft. Denn die Bundesregierung muss sich mit der vorgeschlagenen Anpassung zunächst auseinandersetzen und kann sie per Rechtsverordnung verbindlich machen. Dafür bedarf es keiner Zustimmung des Bundesrates.

Von einer Erhöhung würden nach Schätzungen des Deutschen Gewerkschaftsbunds etwa sechs Millionen Menschen profitieren. Gemessen an den Arbeitsverhältnissen ist die Zahl noch größer: Nach Angaben des Statistischen Bundesamts lag im April 2024 in rund 9,5 Millionen Jobs der Stundenlohn unter 15 Euro.

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Mirell Bellmann

Mirell Bellmann schreibt als Redakteurin bei den DWN über Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Zuvor arbeitete sie für Servus TV und den Deutschen Bundestag.

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