Steuererklärung 2024: Frist endet bald
Wer macht schon gerne seine Steuererklärung? Viele Menschen verzichten darauf, wenn sie nicht dazu verpflichtet sind. Doch das kann ein Fehler sein, denn die durchschnittliche Rückerstattung liegt laut Statistischem Bundesamt bei 1.172 Euro. Außerdem ist es inzwischen gar nicht mehr schwer, eine Steuererklärung zu erstellen. Steuer-Apps und virtuelle Steuerberater helfen beim Ausfüllen und machen es auch für Steuerlaien einfach, schnell und unkompliziert eine Steuererklärung abzugeben. Mit den 8 Steuertipps, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen, können Sie zusätzlich Geld rausholen.
Aber: Wer seine Steuererklärung für 2024 machen will, muss sich jetzt sputen. Die Frist für die Steuererklärung 2024 endet am 31. Juli 2025, dann müssen die Formulare beim Finanzamt sein. Dieses Jahr bleibt also nur noch wenig Zeit, um von den Steueranpassungen zu profitieren. Die Sonderregelungen, die im Rahmen der Corona-Pandemie galten und eine Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung um mehrere Monate ermöglichten, gelten nicht mehr. Wer die knappe Steuerklärung-Frist dieses Jahr nicht mehr einhalten kann, sollte sich frühzeitig mit seinem Finanzamt in Verbindung setzen und eine Verlängerung beantragen. Wer das nicht macht, muss gegebenenfalls mit Verspätungszuschlägen oder anderen Kosten rechnen.
Grundfreibetrag hat sich erhöht
Geld sparen in der Steuererklärung bzw. eine höhere Steuerrückerstattung rausholen können Sie insbesondere durch höhere Freibeträge und bestimmte Kosten, die Sie absetzen können. Das Einkommen bleibt im Steuerjahr 2024 steuerfrei bis zu 11.784 Euro - dabei kommt eine Erhöhung um ganze 876 Euro im Vergleich zum Vorjahr zum Tragen. Auch für das Steuerjahr 2025 ist nochmals eine Erhöhung geplant, um 312 Euro auf dann 12.096 Euro Freibetrag.
Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage für mehr Menschen
Auf eine Arbeitnehmer-Sparzulage haben Arbeitnehmer bis zu einem bestimmten Jahreseinkommen Anspruch. Bislang lag dieses Höchsteinkommen für Singles bei 20.000 Euro, bei Paaren bei 40.000 Euro. Für 2024 wurden diese Einkommensgrenzen nun erhöht. So dürfen Singles jetzt bis zu einem Einkommen von 40.000 Euro und Paare bis zu 80.000 € gemeinsames Einkommen, diese Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen. Diese vermögenswirksamen Leistungen des Staates können ganz einfach über die Steuererklärung in Anspruch genommen werden und dort beantragt werden. Das geht sogar rückwirkend bis zu vier Jahre.
Höherer Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen
Bekommen Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber entweder unentgeltlich oder verbilligt eine Vermögensbeteiligung am Unternehmen, gab es bislang hierfür einen Steuerfreibetrag von 1.440 Euro. Dieser wurde nun für das Steuerjahr 2024 auf 2.000 Euro pro Jahr erhöht. Der Freibetrag kann auch dann geltend gemacht werden, wenn die Mitarbeiterbeteiligung nicht zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wird, sondern in Form einer Entgeltumwandlung erfolgt.
Arbeitszimmer und Homeoffice nicht vergessen
Bereits seit 2023 können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt werden, wenn es als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit genutzt wird. Dabei können entweder die tatsächlichen Kosten angesetzt werden oder ein Pauschbetrag von 1.260 Euro. Wer kein eigenes Arbeitszimmer hat, aber trotzdem von zuhause aus arbeitet, darf eine Homeoffice-Pauschale geltend machen. Für jeden Tag, an dem zuhause gearbeitet wurde, dürfen 6 Euro angesetzt werden, maximal für 210 Tage im Jahr. Diese Pauschalen werden mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag verrechnet. Über die Arbeit im Homeoffice muss man dabei Buch führen und diese dem Finanzamt auf Anfrage nachweisen können.
Eltern haben höheren Kinderfreibetrag
Eltern können einen Kinderfreibetrag steuerlich geltend machen. Dieser soll das Existenzminimum sichern und wurde für das Steuerjahr 2024 auf 3306 Euro für jeden Elternteil erhöht. Das macht für beide Eltern zusammen 6612 Euro im Jahr. Zusätzlich gibt es einen Freibetrag für Betreuungs-, Ausbildungs- und Erziehungsbedarf, der zusätzlich mit 1464 Euro pro Jahr und Elternteil in Anspruch genommen werden kann. Insgesamt können Elternpaare also im Jahr 2024 zusammen 9540 Euro und alleinstehende Elternteile 4770 Euro in ihrer Steuererklärung geltend machen. Auch können die Kosten für Nachhilfe zusätzlich in einer Höhe bis zu 1286 Euro als Werbungskosten abgesetzt werden. Das sind 103 Euro mehr als im Vorjahr.
Unterhaltshöchstbetrag ist gestiegen
Mit dem Unterhalthöchstbetrag werden Unterstützungsleistungen für Angehörige oder weitere begünstigte Personen steuerlich berücksichtigt. Dieser Unterhaltshöchstbetrag steigt jedes Jahr proportional zum Grundfreibetrag und beträgt für 2024 nun auch 11.784 Euro. In Anspruch nehmen kann man ihn dann, wenn die unterstützte Person über gar kein oder nur sehr geringes Vermögen verfügt und sie keinen Anspruch auf Kindergeld hat. Außerdem können auch zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung geltend gemacht werden.
Altersvorsorgeaufwendungen vollständig absetzen
Bereits seit dem Steuerjahr 2023 können Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Hierbei zählen nicht nur die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, auch die Beiträge für eine Riester- oder Rüruprente, Zahlungen an die berufsständischen Versorgungseinrichtungen oder in die landwirtschaftliche Alterkasse können stuerlich geltend gemacht werden. Maßgeblich ist dabei immer die Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt für das Steuerjahr als Höchstgrenze bei einer einzelnen Person bei 27.566 Euro und bei Paaren bei 55.132 Euro.
Umzugskostenpauschale ist auch erhöht worden
Wer durch einen Berufswechsel im Steuerjahr 2024 umziehen musste, kann für alle Umzüge nach dem 29. Februar 2024 eine höhere Umzugskostenpauschale von der Steuer absetzen. Diese liegt nun bei 964 Euro. Ziehen auch andere Haushaltsmitglieder mit um, wie Kinder oder Ehepartner, dürfen zusätzlich für jede weitere Person pauschal 643 Euro in der Steuererklärung angesetzt werden. Wer als Umzugshelfer engagiert hat oder einen Umzugswagen gemietet hat, sollte die Belege hierfür gut aufheben, um den Umzug nachweisen zu können.