Dänemark sichert sich Shah-Vermögen – Deutschland schaut zu
Im Skandal um Dividendenbetrüger Sanjay Shah zieht die dänische Steuerbehörde 228 Millionen Euro ein – beschlagnahmt bei Shahs deutscher Bank. Deutschland bleibt dabei außen vor.
Trotz erheblicher Unterstützung der deutschen Behörden gelang es Dänemark, eine Vereinbarung auszuhandeln, die den vollständigen Rückfluss der beschlagnahmten Gelder nach Dänemark ermöglicht. Üblicherweise werden solche Beträge zwischen dem unterstützenden und dem ersuchenden Staat aufgeteilt.
In diesem Fall bestand die reale Gefahr, dass Deutschland einen beträchtlichen Anteil einbehält – schließlich hatten deutsche Ermittler aktiv zur Aufklärung beigetragen, etwa durch Vernehmungen im Jahr 2019.
Trotzdem erzielte Dänemarks Steuerbehörde unter Leitung der Kanzlei Poul Schmith/Kammeradvokaten einen Deal, der die volle Summe auf ein dänisches Sicherungskonto lenkt.
„Ich kann bestätigen, dass auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der dänischen Steuerbehörde und den deutschen Behörden sowie Sanjay Shah ein großer Betrag an uns überwiesen wird“, so Kim Tolstrup, Direktor der dänischen Steuerbehörde. Die Vereinbarung schließt eine Beteiligung Deutschlands aus.
Über diese Einigung berichtete Bloomberg – allerdings ohne den kritischen Aspekt, dass Deutschland ausdrücklich verzichtet. Die Hamburger Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber dem dänischen Wirtschaftsdienst Børsen die Überweisung im Rahmen eines mit Großbritannien koordinierten Verfahrens.
Hintergrund ist die seit 2018 laufende Schadensersatzklage Dänemarks gegen Sanjay Shah und über 100 Mitangeklagte vor britischen Gerichten.
Deutsches Verfahren ausgehebelt – was bleibt für den Fiskus?
Hätte es keine Einigung gegeben, hätte ein deutsches Gericht über die Verteilung der Gelder entschieden – mit ungewissem Ausgang. Deutschland selbst wirft Shah Steuerbetrug vor, weshalb ein Teil der beschlagnahmten Summe hätte einbehalten werden können.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft verweigert Details zu den Gründen für das Nachgeben gegenüber Dänemark. Sprecherin Mia Sperling-Karstens betont lediglich, die Transaktionen dienten der Kompensation der dänischen Steuerverluste.
Das Vermögen wird nun auf ein Sicherheitskonto in Dänemark transferiert. Erst nach Abschluss des britischen Verfahrens und einem rechtskräftigen Urteil fließt es in den dänischen Staatshaushalt. Gelingt dies, könnten die Einnahmen aus zivilrechtlichen Entschädigungen weltweit die dänischen Prozesskosten von rund 577 Millionen Euro übersteigen.
Noch steht das Urteil aus. Möglich ist eine Entscheidung vor der Sommerpause – oder erst im Herbst. Berufungen bleiben zulässig.
Bedeutung für Deutschland – Warnsignal für Justiz und Fiskus
Der Fall offenbart Schwächen in der internationalen Zusammenarbeit. Obwohl deutsche Behörden Shah ebenfalls verfolgen und aktive Ermittlungsarbeit leisteten, geht der deutsche Fiskus leer aus. Dänemark setzte seine Interessen rigoros durch – ein Vorgehen, das auch deutsche Steuerzahler und Justizbehörden nachdenklich stimmen sollte.
Der Umgang mit grenzüberschreitenden Betrugsfällen wie Cum-Ex und Dividendenstripping erfordert künftig klare Absprachen, um nationale Nachteile zu vermeiden. Für deutsche Steuerzahler bleibt ein bitterer Beigeschmack: Während das Vermögen in Milliardenhöhe abfließt, bleiben eigene Entschädigungsansprüche auf der Strecke.


