Zweiseitige Klagefront
Sowohl BMW als auch Continental haben jüngst Klage beim zuständigen Gericht eingereicht. Während BMW eine finanzielle Entschädigung vom Zulieferer verlangt, kontert Continental mit einer Gegenklage. Der Konzern will rechtlich klären lassen, dass die Forderungen unberechtigt sind. Ein ungewöhnlicher Schritt ist das laut Branchenkennern nicht – doch er verdeutlicht, wie festgefahren der Konflikt inzwischen ist.
Bremssystem MK C2 im Fokus
Auslöser des Rechtsstreits ist das Bremssystem MK C2, das Continental an BMW geliefert hatte. Bereits im vergangenen Jahr war bekannt geworden, dass das System fehleranfällig sei. Die Folge: Ein massiver Rückruf von mehr als 1,5 Millionen Fahrzeugen weltweit, darunter etwa 150.000 in Deutschland. Die Problematik führte zudem zu Lieferverzögerungen bei Neuwagen, da betroffene Fahrzeuge nicht ausgeliefert werden konnten.
Millionenrückstellungen vs. Rückrufkosten
Continental hatte bereits im Jahr 2024 eine Rückstellung im mittleren zweistelligen Millionenbereich gebildet, um mögliche Gewährleistungsansprüche abzudecken. An dieser Einschätzung habe sich nichts geändert, betont das Unternehmen. BMW sieht die Lage jedoch anders: Allein die Kosten für den Rückruf sollen im dritten Quartal einen hohen dreistelligen Millionenbetrag betragen haben.
Gesprächsbereitschaft bleibt bestehen
Trotz der rechtlichen Auseinandersetzung signalisiert Continental weiterhin Gesprächsbereitschaft. Man sehe eine außergerichtliche Einigung als möglich und wünschenswert. Ob es dazu kommt, bleibt allerdings offen – vor allem angesichts der finanziellen Dimension, die der Fall inzwischen angenommen hat.