Verbraucherzentrale scheitert gegen Lidl – Revision vor dem BGH möglich
Die Verbraucherzentrale ist vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart mit ihrer Klage gegen den Discounter Lidl gescheitert. Es ging um rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Lidl-App für Verbraucher. Der Verbraucherrechtssenat wies die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen als unbegründet zurück, erlaubte jedoch aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falls die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH).