Politik

Mindestlohn-Erhöhung: Bundesregierung beschließt Anhebung in zwei Stufen – wer zahlt und wer profitiert

Der gesetzliche Mindestlohn steigt deutlich – doch was bedeutet das für Arbeitnehmer, Unternehmen und Preise? Die neue Mindestlohn-Erhöhung sorgt für Freude und Sorgen zugleich. Wer profitiert, wer zahlt den Preis, und droht der Wirtschaft womöglich ein neuer Belastungstest?
29.10.2025 15:51
Lesezeit: 2 min
Mindestlohn-Erhöhung: Bundesregierung beschließt Anhebung in zwei Stufen – wer zahlt und wer profitiert
Münzen und ein Geldschein liegen auf einem schwarzen Tisch: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde (Foto: dpa). Foto: Marijan Murat

Kabinett setzt Beschluss der Mindestlohnkommission um

Die Bundesregierung hat die nächste Mindestlohn-Erhöhung beschlossen. Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde, ein Jahr später folgt eine weitere Mindestlohnerhöhung auf 14,60 Euro. Das Bundeskabinett bestätigte am Mittwoch in Berlin eine entsprechende Verordnung von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Grundlage ist die Empfehlung der unabhängigen Mindestlohnkommission, die sich im Juni nach kontroversen Debatten auf diesen Vorschlag geeinigt hatte. Eine Zustimmung von Bundestag oder Bundesrat ist nicht erforderlich.

Der Beschluss sieht vor, dass die Lohnsteigerung in zwei Schritten erfolgt, um die Belastungen für Unternehmen zu verteilen. Bundesarbeitsministerin Bas sprach von einer Anhebung um fast 14 Prozent – der größten sozialpartnerschaftlich beschlossenen Mindestlohn-Erhöhung seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015, damals bei 8,50 Euro. "Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit und Anerkennung derer, die unser Land Tag für Tag am Laufen halten", erklärte die Ministerin. Sie bezeichnete den Mindestlohn als "Erfolgsgeschichte für Millionen hart arbeitende Menschen".

Wer profitiert von der Anhebung – und wer zahlt den Preis?

Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sollen von der Mindestlohnerhöhung rund sechs Millionen Beschäftigte profitieren. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) geht davon aus, dass zehn bis zwölf Prozent der Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland betroffen sind. Die Mindestlohnkommission schätzt, dass der Anteil der Niedriglohnjobs deutlich sinken wird. Besonders profitieren werden Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland, wo der Anteil der Geringverdiener traditionell höher liegt. Das Statistische Bundesamt rechnet 2026 mit bis zu 6,6 Millionen Menschen, die unter die Regelung fallen – allein in Bayern betrifft dies etwa 994.000 Arbeitsplätze.

Mit dem höheren Mindestlohn steigen allerdings auch die Kosten für Arbeitgeber. Nach Regierungsangaben entstehen im kommenden Jahr zusätzliche Lohnkosten von rund 2,2 Milliarden Euro, im Jahr darauf 3,4 Milliarden Euro. Durch die zweistufige Anhebung könnten Unternehmen die steigenden Kosten jedoch "verantwortungsvoll über zwei Jahre verteilen", so Bas. Auch das Institut der Bundesagentur für Arbeit erwartet, dass sich der Niedriglohnsektor verkleinert, gleichzeitig aber einzelne Branchen vor Herausforderungen stehen könnten. Vor allem Gastronomie, Einzelhandel sowie Land- und Forstwirtschaft werden stärker betroffen sein.

Wirtschaftsverbände kritisieren, dass die Mindestlohn-Erhöhung eine "schmerzhafte Steigerung" darstelle, die einige Betriebe an ihre Grenzen bringe. Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) forderte zusätzliche Ausnahmen, insbesondere für Saisonkräfte, konnte sich damit jedoch nicht durchsetzen. Von den Mindestlohnvorgaben ausgenommen bleiben weiterhin Jugendliche unter 18 Jahren, Auszubildende, Praktikanten, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung sowie Teilnehmer an Arbeitsfördermaßnahmen und Menschen im freiwilligen Dienst.

Auswirkungen auf Beschäftigte, Preise und Politik

Auch für Beschäftigte bedeutet der höhere Mindestlohn nicht automatisch, dass das gesamte Plus auf dem Konto ankommt. Mit dem Bruttolohn steigen auch Steuern und Sozialabgaben. Nach Berechnungen bleibt netto ein Plus von etwa 11,2 Prozent. Wie viel tatsächlich übrig bleibt, hängt von der individuellen Situation ab. Dennoch betonte Bas, die Mindestlohn-Erhöhung stärke die Kaufkraft und unterstütze die Binnenkonjunktur.

Laut Regierungsbegründung könnten die Preise für einzelne Waren und Dienstleistungen durch die höheren Löhne leicht steigen. „Bei vollständiger Überwälzung der Lohnerhöhungen“ seien moderate Preissteigerungen möglich, nennenswerte Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Preisniveau oder die Inflation seien jedoch nicht zu erwarten. Frühere Berechnungen der Bundesbank zeigen, dass Mindestlohnerhöhungen bislang nur geringfügig zur Inflation beigetragen haben.

Der politische Streit um den höheren Mindestlohn dürfte damit nicht beendet sein. Während die SPD eine Anhebung auf 15 Euro forderte, verwiesen CDU und CSU auf die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission. Im Koalitionsvertrag betonten beide Seiten den Kompromiss: Einerseits sei das Ziel von 15 Euro festgehalten, andererseits solle die Kommission als unabhängiges Gremium unangetastet bleiben. Der nächste Anpassungsvorschlag steht Mitte 2027 an.

Insgesamt zeigt sich: Die Mindestlohn-Erhöhung bringt Millionen Beschäftigten ein spürbares Plus, stärkt die Kaufkraft und soll mehr Gerechtigkeit schaffen – auch wenn sie viele Unternehmen vor neue Herausforderungen stellt. Für die Bundesregierung ist sie dennoch ein Symbol erfolgreicher Sozialpartnerschaft und wirtschaftlicher Vernunft.

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