Politik

Brüssels großer Verteilungskampf: Wer zahlt für die Migration?

Die EU-Kommission will Asylbewerber künftig verpflichtend auf andere Mitgliedstaaten verteilen. Doch Polen, Ungarn und die Slowakei stellen sich quer. Der Streit über die neue EU-Migrationspolitik droht zu eskalieren und die Folgen könnten das Machtgefüge in Europa verändern.
18.11.2025 06:03
Lesezeit: 2 min
Brüssels großer Verteilungskampf: Wer zahlt für die Migration?
Flüchtlingslager in Griechenland. (Foto: dpa) Foto: Socrates Baltagiannis

Neue Dynamik in der EU-Migrationspolitik

Die Europäische Kommission hat Spanien, Italien, Griechenland und Zypern als Länder eingestuft, die „unter Migrationsdruck“ stehen. Dies ebnet den Weg für eine Umverteilung von Asylbewerbern in andere Mitgliedstaaten, wie internationale Medien berichten. Gleichzeitig erklärten Polen, Ungarn und die Slowakei, dass sie nicht beabsichtigen, sich zu beteiligen.

Nach dem Plan der Kommission, der noch von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten genehmigt werden muss, sollen diese betroffenen Länder ab dem kommenden Jahr solidarische Unterstützung anderer EU-Staaten erhalten. Diese Unterstützung soll entweder aus Umverteilungen oder aus finanziellen Beiträgen bestehen. Gleichzeitig legte die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten den Vorschlag vor, einen jährlichen Solidaritätspool einzurichten. Dieser würde die Zahl der umzuverteilenden Asylbewerber und die Beiträge der Staaten festlegen. Der Vorschlag ist nicht öffentlich. Die EU-Staaten diskutieren derzeit über Umfang und Verteilung. Eine Entscheidung soll bis Jahresende fallen.

Alle Mitgliedstaaten, mit Ausnahme der Länder unter Migrationsdruck, müssen proportional zu Bevölkerungszahl und BIP beitragen. Zur Auswahl stehen drei Varianten:

  • die Aufnahme einer bestimmten Zahl von Antragstellern
  • eine Zahlung von 20.000 Euro für jede nicht umverteilte Person
  • die Finanzierung von Migrationsmaßnahmen in den belasteten Staaten

Die endgültige Entscheidung treffen die Staaten mit qualifizierter Mehrheit. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 30.000 Umverteilungen und ein finanzieller Beitrag von 600 Millionen Euro.

EU-Migrationspolitik zwischen Solidarität und Blockade

Die Kommission stufte Bulgarien, Tschechien, Estland, Kroatien, Österreich und Polen derzeit als Länder mit einer „signifikanten Migrationslage“ ein. Auch sie unterliegen der Solidaritätspflicht. Diese Verpflichtung kann jedoch ausgesetzt werden. Eine Ausnahme muss von der Europäischen Kommission bestätigt und von den übrigen Mitgliedstaaten genehmigt werden. Wird die Ausnahme bewilligt, muss das betreffende Land weder Menschen aufnehmen noch finanziell kompensieren. Sein Anteil wird auch nicht auf andere verteilt.

Außerdem nannte die Kommission zwölf Länder, die ein „Migrationsdruckrisiko“ haben. Dazu gehören Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Irland, Frankreich, Kroatien, Lettland, Litauen, die Niederlande, Polen und Finnland. Diese Mitgliedstaaten müssen zur Bewältigung der Migrationskrise beitragen. Gleichzeitig sollen ihre Verpflichtungen erneut geprüft werden, um unverhältnismäßige Belastungen im kommenden Jahr zu vermeiden.

Viktor Orbán (Ungarn), Donald Tusk (Polen) und Robert Fico (Slowakei) haben angekündigt, dass sie die geltenden Regeln nicht einhalten werden. Sie wollen weder finanziell beitragen noch Menschen aufnehmen. Die Kommission bekräftigte, dass eine Verweigerung der Solidarität einen Verstoß gegen EU-Recht darstellen würde. Ab Inkrafttreten der Verordnung im Juni 2026 könnte dies ein Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen.

Als nächster Schritt gehen die Vorschläge der Europäischen Kommission nun an den EU-Rat. Dort entscheiden die Staaten mit qualifizierter Mehrheit über das konkrete Volumen und die Verteilung des Solidaritätspools. Ein zeitkritischer Orientierungspunkt ist die Mitte des Jahres 2026. Dann tritt der Migrationspakt praktisch in Kraft. Griechenland, Zypern, Spanien und Italien erhalten dann offiziell Solidaritätshilfe. Bis dahin müssen die übrigen Staaten wählen, ob sie durch Umverteilung, finanzielle Beiträge oder operative Hilfeleistung beitragen.

Widerstand aus Osteuropa und drohende Rechtskonflikte

Deutschland gehört zu den Staaten, die laut Kommission ein „Migrationsdruckrisiko“ tragen. Die Bundesrepublik müsste daher im Rahmen der EU-Migrationspolitik sowohl finanziell als auch durch operative Beiträge unterstützen. Die Umverteilung von Asylbewerbern könnte den innenpolitischen Druck erhöhen. Gleichzeitig würde Deutschland bei einer Eskalation des Konflikts zwischen Ost- und Westeuropa eine Schlüsselrolle in den Verhandlungen einnehmen. Zudem beeinflussen die Entscheidungen im Bereich der EU-Migrationspolitik unmittelbar die Debatte um Arbeitsmigration, Grenzsicherung und Integrationskapazitäten innerhalb Deutschlands.

Die EU-Migrationspolitik steht vor einem Wendepunkt. Die Einstufung mehrerer Staaten als „unter Migrationsdruck“ sowie der Widerstand Polens, Ungarns und der Slowakei verschärfen die politischen Bruchlinien. Der kommende Solidaritätspool, die verpflichtenden Beiträge und die drohenden Rechtskonflikte zeigen, dass der Migrationspakt weit mehr ist als ein technisches Regelwerk. Es geht um die Grundfrage europäischer Solidarität und die politische Zukunft der EU.

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