Politik

Finnland plant Kürzung von Leistungen für Migranten ohne Sprachkenntnisse

Finnland macht Ernst: Wer die Sprache nicht lernt, bekommt weniger Geld. Während Helsinki Sozialleistungen kürzt, debattiert Deutschland noch – und zahlt Milliarden für Integration, die oft scheitert.
07.10.2025 16:00
Lesezeit: 3 min

Finnland plant Kürzung von Leistungen für Migranten ohne Sprachkenntnisse

Die finnische Regierung will die Arbeitslosenunterstützung für Migranten kürzen, die weder Finnisch noch Schwedisch sprechen. Ziel ist es, Ausländer zur Integration durch Lernen und Arbeit zu bewegen. Eine neue Integrationsleistung soll für manche Migranten das Arbeitslosengeld ersetzen. Die monatliche Unterstützung fällt geringer aus, wenn Sprach- oder Arbeitsauflagen nicht erfüllt werden, berichtet die „Helsinki Times“.

Die Leistungen könnten um bis zu 50 Euro pro Monat gekürzt werden, errechnete die „Helsingin Sanomat“, die zuerst über die geplanten Änderungen berichtete. Sanni Grahn-Laasonen, Sozialschutzministerin Finnlands, bestätigte dem Blatt „Uutissuomalainen“, dass derzeit ein Gesetzesentwurf vorbereitet werde, der noch in diesem Jahr in die öffentliche Konsultation gehe. Damit solle die Integration, Beschäftigung und das Erlernen der Sprache gefördert werden. Dem Vorschlag zufolge würden Migranten, die den Sprachtest nicht bestehen oder die Mindestkriterien für Beschäftigung verfehlen, eine geringere Unterstützung erhalten. Sie könnte auf das Niveau der Basis-Sozialhilfe sinken – rund 594 Euro pro Erwachsenem. Das derzeitige Arbeitslosengeld liegt nach Steuern bei 640 Euro, so die „Helsinki Times“. Eine Erhöhung auf das aktuelle Niveau wäre möglich, wenn Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Alternativ könne durch Erfüllung der Beschäftigungsauflagen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben werden. Wie die „Helsinki Times“ weiter berichtet, habe die Regierung noch nicht entschieden, ob die neue Regelung nur für Neuankömmlinge oder auch für bereits in Finnland lebende Migranten gelten soll. Die Integrationsleistung würde für einen bestimmten Zeitraum gezahlt, danach würden die Empfänger in den Bereich der Arbeitsmarktunterstützung überführt – sie erhielten dann Arbeitslosengeld zur Arbeitssuche, unabhängig vom Sprachniveau oder der Arbeitszeitvorgabe. Nach Angaben der Sozialversicherung KELA, die Anfang des Jahres von „Ilta Sanomat“ veröffentlicht wurden, stellen Ausländer rund 30 Prozent der Sozialhilfeempfänger. Unter Somali- oder Arabischsprachigen erhielt jeder dritte Erwachsene Unterstützung.

Pflicht in Litauen ab 2026

Die Kollegen von „Verslo žinios“ berichten derweil, dass auch in Litauen dem Thema Integration von Ausländern und Erlernen der Landessprache mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird. Ab 2026 schreibt die neue Fassung des Staatssprachengesetzes vor, dass sowohl juristische als auch natürliche Personen den direkten Kundenservice in der Landessprache sicherstellen müssen. Im Parlament wurden jüngst Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes eingebracht, die den Anforderungskatalog für Taxi- und Fahrdienstlizenzen um einen Nachweis der litauischen Sprachkenntnisse ergänzen sollen. „VŽ“ berichtete zudem, dass sich bereits einige Arbeitgeber am Spracherwerb beteiligen, indem sie Kurse finanzieren und dafür Arbeitszeit zur Verfügung stellen.

„Wir beobachten einen deutlichen Anstieg. Manche Unternehmen bestellen bereits seit mehreren Jahren Litauischkurse, andere wiederum haben speziell aufgrund der bevorstehenden Gesetzesänderungen damit begonnen“, erklärte Kristina Šuškevič, Leiterin der Sprach- und Kompetenzakademie UAB „Skrivanek“, gegenüber VŽ. Nach ihren Angaben gibt es auch zahlreiche Einzelanfragen: Meistens lernen diese Ausländer auf eigene Kosten, um sich auf die Sprachprüfung vorzubereiten oder sich schneller in Litauen einzuleben. Dann würden Gruppen für Einzelpersonen gebildet, manche wählten auch Privatunterricht.

Deutschland: Fokus auf Sprachpflicht und Arbeitsmarktintegration

Auch in Deutschland spielt die Sprachkompetenz eine zentrale Rolle bei der Integration von Migranten. Nach geltendem Recht sind Bezieher von Bürgergeld verpflichtet, an Integrations- und Sprachkursen teilzunehmen, wenn ihnen dies von den Jobcentern auferlegt wird. Wer sich weigert, muss mit Leistungskürzungen rechnen. Der Bund fördert seit Jahren ein umfassendes Programm aus Sprachkursen, Integrationskursen und Qualifizierungsmaßnahmen, die teils verpflichtend sind. Die Kurse sollen Geflüchteten und anderen Migranten den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Laut Bundesagentur für Arbeit gilt die Teilnahme als Voraussetzung, um Vermittlungschancen zu verbessern und langfristig Sozialleistungen zu verringern. In der politischen Debatte wird regelmäßig gefordert, den Druck auf Leistungsempfänger zu erhöhen. Kritiker verweisen darauf, dass mangelnde Sprachkenntnisse häufig der Hauptgrund für fehlende Beschäftigung seien. Befürworter stärkerer Auflagen sprechen von einer notwendigen „Fördern-und-Fordern“-Politik, um die Abhängigkeit vom Sozialstaat zu reduzieren. Anders als in Finnland wird in Deutschland jedoch nicht pauschal das Bürgergeld gekürzt, sondern über Sanktionen individuell auf Pflichtverletzungen reagiert. Damit bleibt die deutsche Regelung stärker am Prinzip der Arbeitsmarktintegration orientiert und setzt auf Anreize durch Sprach- und Beschäftigungsprogramme.

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