Finanzen

Änderungen 2026: Rente, Mindestlohn, Familienleistungen – das ändert sich im neuen Jahr

Im neuen Jahr 2026 gibt es einige neue Regelungen, die Verbraucher kennen sollten. In den Bereichen Steuern, Strompreise, Kfz-Versicherung und Rente treten Neuregelungen in Kraft. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen 2026.
29.12.2025 12:32
Lesezeit: 4 min
Änderungen 2026: Rente, Mindestlohn, Familienleistungen – das ändert sich im neuen Jahr
Ab Anfang 2026 treten eine Reihe von Änderungen in Kraft, die Verbraucher kennen sollten. Hier die wichtigsten Neuerungen (Foto: dpa). Foto: Jörg Carstensen

Änderungen 2026 bei Rente, Mindestlohn und Familienleistungen

Das Jahr 2026 startet mit einer Vielzahl von neuen Regelungen, die für die meisten Verbraucher spürbare Auswirkungen haben. Neben Erleichterungen treten auch eine Reihe von Maßnahmen in Kraft, die dann höhere Kosten bedeuten werden.

Steuern und Freibeträge

Für die Steuerzahler in Deutschland gibt es Entlastungen, denn sowohl der Grundfreibetrag steigt und auch der Spitzensteuersatz wird erst ab einem höheren Jahreseinkommen fällig. Der neue Grundfreibetrag im Jahr 2026 beträgt 12.348 Euro und liegt damit 252 Euro höher als noch dieses Jahr. Damit bleibt mehr Einkommen steuerfrei, es fällt also auf zusätzliche 252 Euro keine Einkommensteuer an. Außerdem wird auch der Spitzensteuersatz von 42 Prozent im neuen Jahr erst ab einem höheren Einkommen fällig. Er greift dann erst ab einem Jahreseinkommen von 69.799 Euro statt der bislang gültigen 68.481 Euro in 2025. Ferner wird auch der Kinderfreibetrag noch angehoben, sodass Familien hierdurch auch eine zusätzliche Entlastung erfahren.

Kindergeld steigt leicht und Freibeträge werden angehoben

Ab 2026 gibt es 259 Euro Kindergeld, das sind 4 Euro mehr pro Monat und 48 Euro im Jahr für jedes Kind. Das Kindergeld wird weiterhin monatlich ausgezahlt und bleibt für alle Kinder gleich. Die vormalige Staffelung nach erstem, zweitem und drittem Kind entfällt schon seit dem Jahr 2023. Günstig entwickeln sich auch die Kinderfreibeträge und die Freibeträge für Betreuung, Erziehung und Ausbildung, was steuerzahlende Haushalte mit Kindern spürbar entlasten soll.

Beitragsbemessungsgrenzen bei der Sozialversicherung steigen

Gutverdiener müssen allerdings mit einer höheren Belastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen rechnen, denn die Beitragsbemessungsgrenzen werden hierfür 2026 steigen. Das bedeutet, dass für einen höheren Einkommensanteil Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Ab 2026 muss dann Kranken- und Pflegeversicherung anteilig bis zu einem Monatseinkommen von 5.812 Euro gezahlt werden, bei der Rentenversicherung liegt die Grenze bei 8.450 Euro Einkommen im Monat. Wer noch mehr verdient, muss dann für das zusätzliche Einkommen keine Sozialversicherungsbeiträge mehr bezahlen. Außerdem steigt auch die Pflichtgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung. Musste man sich als Arbeitnehmer bislang noch bis zu einem Monatseinkommen von 6.150 Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, steigt diese nun auf 6.450 Euro.

Änderungen 2026: Geringverdiener profitieren von höherem Mindestlohn

Zu Beginn des neuen Jahres steigt auch der Mindestlohn dann auf 13,90 Euro pro Stunde. Das sind 8,42 Prozent oder auch 50 Cent mehr. 2027 wird der Mindestlohn dann nochmals auf 14,60 Euro steigen. Das kommt insbesondere auch den Minijobbern zugute, insgesamt sind rund 6 Millionen Geringverdiener betroffen, die dann nur noch zu den höheren Stundenlöhnen beschäftigt werden dürfen. Durch die Anhebung steigt dann auch die Einkommensgrenze für Minijobber, die 2026 bei 603,00 Euro liegt und 2027 dann auf wohl 633,00 Euro weiter angehoben wird.

Rente steigt auch 2026 und die Aktivrente kommt zusätzlich

Ab Mitte 2026 soll auch im neuen Jahr die Rente wieder nach oben angepasst werden. Etwa 3 Prozent wird die gesetzliche Rente dann nach den aktuellen Prognosen der Rentenversicherung steigen. Außerdem können dann auch alle Beiträge zur Altersvorsorge vollständig steuerlich abgesetzt werden. Zusätzlich sollen auch die Rücklagen der Rentenversicherung aufgestockt werden, um eventuellen kurzfristigen Auszahlungsbedarfen gerecht zu werden.

In den kommenden Jahren bis 2039 soll außerdem das Rentenniveau auf 48 Prozent stabilisiert werden. Das bedeutet, dass die gesetzliche Rente auf 48 Prozent des Durchschnittslohns garantiert sein soll.

Wer nach Renteneintritt noch weiterarbeiten will, darf dies auch ab Anfang 2026 mit der neuen Aktivrente bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei machen. Das gilt für alle abhängig beschäftigten Bürger, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben – unabhängig davon, ob sie bereits Rente beziehen oder ihren Renteneintritt nach hinten verschoben haben. Allerdings sorgt die Aktivrente auch für großen Unmut, denn sowohl Selbstständige als auch Beamte dürfen diese Steuervergünstigung nicht in Anspruch nehmen. Durch die Aktivrente sollen Fachkräfte länger dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Außerdem sollen damit auch die Einnahmen der Sozialversicherung gepusht werden, den Sozialversicherungsabgaben fallen auch bei der steuerfreien Aktivrente an.

Strompreise sollen sinken

Die Strompreise sinken 2026 hauptsächlich durch staatliche Zuschüsse zu den Netzentgelten und die Abschaffung der Gasspeicherumlage. Die Bundesregierung stellt 6,5 Milliarden Euro zur Verfügung, um die Netzentgelte um ca. 16 Prozent zu senken, was für viele Haushalte zu Einsparungen führt. Zusätzlich sinken die Beschaffungskosten, was die Preise in der Grundversorgung günstiger macht.

Photovoltaik wird durch Änderungen 2026 stärker gefördert

Die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen bekommen im neuen Jahr vereinfachte Steuerregelungen, denn die aufwändige fiktive Verrechnung des Eigenverbrauchs und des eingespeisten Stroms entfällt. Künftig wird also zwischen selbstgenutztem Strom und eingespeistem Strom genau unterschieden. Auch bleibt die steuerliche Entlastung von Photovoltaik-Betreibern mit Anlagen bis 30 kWp erhalten, genauso wie die Mehrwertsteuerbefreiung für die Lieferung und Installation der Anlagen. Zusätzlich laufen auch bestehende Förderprogramme weiter und die bürokratischen Prozesse der Anmeldung und Registrierung werden erleichtert.

Kfz-Versicherungen, Gastronomie, Deutschlandticket und Ehrenamt – diese Anpassungen gibt es 2026

Bei den Kfz-Versicherungen werden 2026 die Typklassen angepasst und damit die Versicherungsbeiträge bei einzelnen Automodellen nach unten oder oben korrigiert. So werden dann bei den etwa 6 Millionen gehobenen Fahrzeugen und Luxusfahrzeugen die Beiträge zur Haftpflichtversicherung steigen. Kleinwagen und Kompaktwagen hingegen profitieren dann von günstigeren Beiträgen. Für einige Autobesitzer kann sich deshalb noch ein Versicherungsvergleich zum Jahresende lohnen.

Auch in der Gastronomie gelten ab 2026 niedrigere Umsatzsteuern auf Speisen. Diese sinken von bislang 19 Prozent dann dauerhaft auf 7 Prozent. Die Steuersenkung gilt allerdings nicht für Getränke. Allerdings gilt die Regelung auch für Verpflegungsdienstleistungen z. B. in Kantinen, durch Catering-Anbieter oder in Einrichtungen wie Schulen, Kitas und Krankenhäusern.

Das beliebte Deutschlandticket wird allerdings im Frühjahr 2026 teurer werden. Der aktuelle Preis von 58 Euro wird dann auf 63 Euro erhöht. So sollen die gestiegenen Betriebskosten und die Finanzierungsnöte der Länder abgefedert werden. Das Deutschlandticket wird aber weiterhin für viele Menschen attraktiv bleiben, insbesondere wegen weiter steigenden Benzinpreisen und CO2-Abgaben.

Auch bei der steuerlichen Behandlung von Gemeinnützigkeit und dem Ehrenamt gibt es Anpassungen. So erhöht sich die Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro auf 3.300 Euro jährlich und die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro jährlich.

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