Nach Ungarn & Slowakei: Recht auf Bargeld kommt in die Verfassung
Das Parlament in Ljubljana hat beschlossen, das Recht auf Barzahlung ausdrücklich in der Verfassung zu verankern. Slowenien ist damit der dritte EU-Staat, der Bargeld verfassungsrechtlich schützt.
Der neue Verfassungsartikel stellt klar, dass jede Person das Recht hat, Bargeld für Bankgeschäfte und andere Rechtsgeschäfte zu verwenden, sofern dies im Rahmen der Gesetze geschieht. Die Änderung wurde am Montag im Parlament mit deutlicher Mehrheit angenommen: 61 von 90 Abgeordneten stimmten dafür, nachdem der Vorschlag bereits im November in erster Lesung gebilligt worden war.
Ausgangspunkt war eine Bürgerinitiative der Nichtregierungsorganisation „We Are Connected“, die 2023 mehr als 56.000 Unterschriften sammelte. Ihr Ziel: das Recht, mit Scheinen und Münzen zu bezahlen, dauerhaft abzusichern. Die Initiatoren argumentierten vor allem mit Datenschutz und Wahrung der Privatsphäre – in einem Land mit rund zwei Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern, in dem digitale Zahlungen stetig zunehmen.
Bargeld bleibt für Bürger essenziell
Ganz ohne Grenzen bleibt das Bargeldrecht jedoch nicht. Eine EU-Vorschrift sieht vor, dass Barzahlungen nur bis zu einem Betrag von 5000 Euro angenommen werden dürfen. Daran ändert auch die nationale Verfassungsänderung nichts. Die Europäische Zentralbank (EZB) begrüßte dennoch das Ziel Sloweniens. Man unterstütze das „Kernziel, die Verfügbarkeit und Akzeptanz von Bargeld zu stärken“.
Dass Bargeld für viele Menschen weiterhin eine große Rolle spielt, zeigen Zahlen der EZB: 62 Prozent der Befragten im Euroraum gaben im Vorjahr an, dass ihnen die Möglichkeit zur Barzahlung „sehr wichtig“ oder „ziemlich wichtig“ sei. Im Vergleich zu einer Umfrage zwei Jahre zuvor ist das ein Anstieg um zwei Prozentpunkte.
Die Europäische Zentralbank erklärte, dass sie das Kernziel der Verfassungsänderung begrüße, die Verfügbarkeit und Akzeptanz von Bargeld zu stärken. Die EU hatte im vergangenen Jahr eine Obergrenze für Barzahlungen von 10.000 Euro ab Mitte 2027 beschlossen, um Finanzkriminalität zu bekämpfen.

