Schufa, Wahlen, Sommerzeit - diese März-Änderungen stehen an
Mit dem Frühlingsbeginn greifen zahlreiche März-Änderungen, und nicht nur die Uhren werden im März umgestellt. Welche März-Änderungen der neue Monat für Verbraucherinnen und Verbraucher konkret bereithält.
Schufa-Score wird transparenter
Eine zentrale März-Änderung betrifft die Schufa: Wer einen Kredit benötigt, kann seinen Schufa-Score vom 17. März an digital und kostenlos einsehen. Voraussetzung ist eine einmalige Registrierung für den sogenannten Schufa-Account. Interessenten müssen sich zunächst in eine Warteliste eintragen (www.meineschufa.de/lp/schufa-warteliste) und werden anschließend der Reihe nach freigeschaltet.
Bislang war häufig nicht nachvollziehbar, wie die Bonität zustande kommt. Mit dem neuen, vereinfachten Score-Modell soll es auch für Laien möglich sein, diesen ohne großen Aufwand nachzuvollziehen: Für zwölf Kriterien werden Punkte vergeben, die insgesamt von 100 bis 999 reichen. Je höher die Gesamtpunktzahl, desto besser ist die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers.
Umstellung auf die Sommerzeit
Zu den wiederkehrenden März-Änderungen zählt die Zeitumstellung: Deutschland stellt erneut an den Uhren, und zwar am letzten Sonntag im März. Am 29. wird die Uhr in der Nacht von 2.00 Uhr auf 3.00 Uhr und damit auf die Sommerzeit vorgestellt, diese gilt bis zum letzten Sonntag im Oktober.
Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner
Weitere März-Änderungen betreffen die Krankenversicherung: Während sich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung zum Jahreswechsel erhöht haben, greifen die Anpassungen zwei Monate später auch für Rentnerinnen und Rentner. Je nach Krankenkasse fallen die Zusatzbeiträge unterschiedlich hoch aus. Für Betroffene wird entsprechend weniger Rente ausgezahlt.
Wahlen in zwei Bundesländern
Auch politisch bringt der Monat März-Änderungen mit sich. Das Wahljahr startet am 8. März in Baden-Württemberg. Rund 7,7 Millionen Menschen ab 16 Jahren sind aufgerufen zu entscheiden, wer in den Landtag in Stuttgart einzieht. Zwei Wochen später folgt Rheinland-Pfalz. Dort wird am 22. März ein neuer Landtag gewählt.
Kein radikaler Rückschnitt von Hecken
Zu den gesetzlichen März-Änderungen zählt zudem der Naturschutz: Hecken, Sträucher und andere Gehölze dürfen von Anfang März bis Ende September laut Bundesnaturschutzgesetz nicht radikal zurückgeschnitten werden - aus Rücksichtnahme auf Vögel. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden.
Schwarzes Versicherungskennzeichen für Mofas und E-Scooter
Mit Beginn der Mopedsaison greifen weitere März-Änderungen im Straßenverkehr: Fahrerinnen und Fahrer von Mopeds, Mofas und E-Scootern müssen ihren neuen Versicherungsschutz kenntlich machen. Das ab dem 1. März gültige Kennzeichen ist schwarz. Die Farbe wechselt jedes Jahr. So lässt sich auf den ersten Blick erkennen, ob ein Fahrzeug versichert ist.


