Panorama

Schlappe für Kulturstaatsminister: Gericht stoppt Weimers Kritik an Buchladen

In einem juristischen Kräftemessen hat das Verwaltungsgericht Berlin dem Kulturstaatsminister Wolfram Weimer klare Grenzen aufgezeigt. In einer Eilentscheidung wurde dem Minister untersagt, die Betreiber einer Berliner Buchhandlung öffentlich als „politische Extremisten“ zu bezeichnen. Der Fall sorgt für Aufsehen, da er die Neutralitätspflicht staatlicher Organe im Rahmen des Deutschen Buchhandlungspreises in den Fokus rückt.
30.04.2026 13:39
Lesezeit: 2 min

Verbot der Stigmatisierung: Gericht gibt Eilantrag statt

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer darf die Betreiber des Berliner Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Damit haben sich die Betreiber des Buchladens zunächst erfolgreich gegen eine Äußerung des Ministers gewehrt, die dieser in einem Interview mit der „Zeit“ getätigt hatte. Weimer hatte es zuvor abgelehnt, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben.

Gegen den Beschluss kann der Staatsminister Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Weimer selbst wollte sich bei einem Termin in Potsdam zunächst nicht zu der Entscheidung äußern; sein Ministerium prüft den Beschluss derzeit noch.

Weimer strich drei Buchläden von Preisträger-Liste

Das Gericht befand, die Äußerung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betreiber der Buchhandlung. Sie sei demnach so zu verstehen, dass die Antragstellerinnen politische Extremisten seien. „Für diese Bewertung existiere keine belastbare Tatsachengrundlage.“ Trotz Nachfragen vom Gericht habe Weimer nicht aufgeklärt, welche tatsächlichen Erkenntnisse ihn dazu bewogen hätten, eine Anfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz über die Buchhandlung zu richten.

Hintergrund des Verfahrens ist der Streit um den Deutschen Buchhandlungspreis. Weimer hatte drei Läden in Berlin, Bremen und Göttingen von der Liste der Preisträger gestrichen, die eine Jury für die Auszeichnung ausgewählt hatte. Als Grund nannte er „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“. Dabei blieb unklar, was gegen die drei Geschäfte vorliegt. Es gab scharfe Kritik aus der Opposition und aus der Kulturbranche.

In einem Interview der „Zeit“ wurde ihm später die Frage gestellt: „Aber warum haben Sie in die Vergabe des Buchhandlungspreises eingegriffen?“ Weimer antwortete: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.“

Bezeichnung „stigmatisierend“

Dagegen zogen die Betreiberinnen der Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ mit einem Eilantrag und einer Klage (Az. VG 6 K 231/26) vor Gericht. „Kulturstaatsminister Weimer greift rechtswidrig in Grundrechte ein. Die Bezeichnung als Extremisten ist stigmatisierend“, erklärte ihr Anwalt Jasper Prigge im März. Er beanstandete unter anderem, dass die Äußerung das Persönlichkeitsrecht verletzte.

Eine Sprecherin des Kulturstaatsministers erklärte damals: „Herr Staatsminister Dr. Weimer hat die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben“. Es müsse Weimer und anderen Mitgliedern der Bundesregierung möglich sein, diesen Satz zu sagen. „Die angegriffene Äußerung enthält ebenso wie die Fragestellung im Interview keinerlei Bezug zu einer konkreten Person.“

Weitere Verfahren

Die von der Streichung betroffenen drei linken Buchläden, „Golden Shop“ (Bremen), die „Rote Straße“ (Göttingen) und „Zur schwankenden Weltkugel“ (Berlin) gehen juristisch auch gegen diese Streichung vor. Mit ihren Klagen vor dem Verwaltungsgericht Berlin verlangen die drei Buchläden nach Angaben ihrer Anwälte auch Einblicke ins Verfahren: Es bestehe „ein grundrechtlich geschütztes Interesse zu erfahren, wer genau wann und warum auf die Preisvergabe diesen bislang beispiellosen Einfluss genommen hat.“

Wann das Gericht in dieser Sache entscheidet, ist noch offen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin gibt es noch keinen Verhandlungstermin. Der Deutsche Buchhandlungspreis für etwa 100 besonders engagierte kleine Buchläden ist mit Preisgeldern von 7.000 bis 25.000 Euro auch eine Finanzspritze.

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