Politik

Kabinett beschließt Einkommensteuerreform

Das Bundeskabinett hat die umstrittene Reform der Einkommensteuer beschlossen. Das Paket startet nun in die konkrete Gesetzgebung. Zur Gegenfinanzierung soll unter anderem die "Reichensteuer" für hohe Einkommen etwas früher greifen. Ein Überblick über Kernpunkte.
02.09.2026 14:03
Lesezeit: 3 min
Kabinett beschließt Einkommensteuerreform
Einkommensteuerreform beschlossen: In Kraft treten soll die Reform nach dem Zeitplan der Koalition zum 1. Januar 2027. (Foto: dpa) Foto: Michael Kappeler

Kabinett bringt Steuerreform auf den Weg

Das Bundeskabinett hat die Einkommensteuerreform der schwarz-roten Koalition auf den Weg gebracht. Der Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil sieht Entlastungen vor, die ab 2028 jährlich zehn Milliarden Euro ausmachen sollen. Profitieren sollen vor allem kleine und mittlere Einkommen und Familien mit Kindern. Angesichts höherer Preise etwa für Lebensmittel und Energie sei es wichtig, die große Mehrheit in Deutschland zu entlasten, erklärte der SPD-Chef, der nicht an der Kabinettssitzung teilnehmen konnte. Grund war eine verzögerte Rückreise aus den USA wegen eines Flugzeugschadens.

Kabinettssitzung ohne SPD-Chef Klingbeil

Die Reform sieht unter anderem einen höheren Grundfreibetrag vor, ab dem überhaupt Einkommensteuer gezahlt werden muss. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll etwas später greifen, nämlich für zu versteuerndes Einkommen ab 70.600 Euro. Erhöht werden sollen das Kindergeld und die Pauschale, mit der man berufsbedingte Ausgaben geltend macht. Zur Gegenfinanzierung soll unter anderem die "Reichensteuer" für hohe Einkommen etwas früher greifen.

Klingbeil sagte mit Blick auf Kritik am Umfang der Entlastungen: "Familien mit Kindern können mit unserer Reform ab 2028 mehr als 600 Euro im Jahr mehr in der Tasche haben als heute. Das sollte niemand kleinreden." Der Entwurf geht nun zu weiteren Beratungen in Bundestag und Bundesrat. In Kraft treten soll die Reform nach dem Zeitplan der Koalition zum 1. Januar 2027.

Ein Überblick über Kernpunkte:

Grundfreibetrag

Der Einkommensteil, der zur Sicherung des Existenzminimums für alle steuerfrei bleibt, soll schrittweise ausgeweitet werden: von 12.348 Euro in diesem Jahr auf 12.564 Euro im kommenden Jahr und dann auf 12.900 Euro im Jahr 2028.

Spitzensteuersatz

Für die Einkommensteile über dem Grundfreibetrag gibt es Tarifzonen, in denen die Besteuerung mit steigendem zu versteuernden Einkommen ebenfalls steigt. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll künftig etwas später greifen - ab 70.600 Euro statt ab 69.879 Euro. Dadurch werde der Anstieg des Steuertarifs für die Einkommenszone zwischen 17.800 und 70.600 Euro etwas flacher, heißt es aus dem Ministerium. Davon profitieren mittlere Einkommen am stärksten.

Reichensteuer

Die bestehende «Reichensteuer» für noch höhere Einkommen soll aufgesplittet werden. So soll der Steuersatz von 45 Prozent schon für ein zu versteuerndes Einkommen ab 250.000 Euro gelten statt ab 277.826 Euro. Ab 280.000 Euro soll eine neue «Superreichensteuer» von 47 Prozent kommen. Dieser etwas größere Beitrag der Spitzeneinkommen am obersten Ende sei «eine Frage der Fairness», sagte Klingbeil.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Für Beschäftigte soll die Pauschale, mit der man Ausgaben in Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit wie Fahrtkosten oder Büromaterial geltend machen kann, von 1.230 Euro auf 1.430 Euro erhöht werden.

Kinder

Das Kindergeld von derzeit monatlich 259 Euro je Kind soll im kommenden Jahr auf 267 Euro und dann auf 272 Euro im Jahr 2028 steigen. Der Kinderfreibetrag soll von 9.756 Euro zunächst auf 10.056 Euro und dann auf 10.236 Euro steigen.

Sonntagszuschläge

Der maximal zulässige Stundenlohn bei steuerfreien Zuschlägen für Sonn- und Feiertagsarbeit soll von 50 auf 75 Euro erhöht werden. Beschäftigte sollen so mehr von ihren Zuschlägen behalten können. Bei Handwerkerleistungen soll die Möglichkeit, sie von der Steuer absetzen zu können, etwas reduziert werden.

Was das bringen soll

Mit der Reform solle die große Mehrheit der Steuerpflichtigen mehr Netto vom Brutto haben, heißt es aus dem Finanzministerium. Zum Beispiel könne ein Paar aus einer Pflegekraft und einem Busfahrer mit je 2.800 Euro brutto im Monat und zwei Kindern 2028 mit einer Entlastung von 632 Euro im Jahr rechnen. Für eine Einzelperson wie einen Ingenieur oder eine Ingenieurin mit 5.000 Euro brutto liege die Steuer-Entlastung 2028 bei etwa 192 Euro.

Reaktionen

Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) dürften die Entlastungen kaum die Inflation ausgleichen und die Kaufkraft der Beschäftigten daher nicht nennenswert stärken. Der Spitzensteuersatz greife weiter zu früh und belaste so auch Beschäftigte, die nicht zu den Spitzenverdienern zählten. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) monierte, die Reichensteuer-Anhebung sei faktisch eine «Mittelstandssteuer». Sie belaste Betriebe, die investieren, ausbilden und Arbeitsplätze schaffen. Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch sagte der «Rheinischen Post», geringe Entlastungen durch die Steuerreform würden durch viele Belastungen bei Abgaben und Streichungen konterkariert.

Wie es weitergeht

Der Entwurf kommt nun in Bundestag und Bundesrat. Dabei ist die Koalition auf die Zustimmung der Länder angewiesen, die wie der Bund 42,5 Prozent der Einkommensteuer-Einnahmen erhalten. Auch im Parlament könnten weitere Entlastungswünsche auf den Tisch kommen. Darauf pochte bereits das Wirtschaftsministerium von Katherina Reiche (CDU) unmittelbar vor dem Kabinettsbeschluss, was Klingbeil mit einer Ermahnung konterte. Zugleich zeigte er sich offen für Änderungen - das Geld dafür müsse aber erst mal gefunden werden.

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