Unternehmen

Urteil: Schwarzarbeiter müssen nicht bezahlt werden

Lesezeit: 1 min
10.04.2014 16:03
Verträge über Schwarzarbeit sind insgesamt ungültig, so der Bundesgerichtshof. Deshalb kann ein Unternehmen Rechnungen nicht einklagen, wenn zuvor versucht wurde, das Geld am Finanzamt vorbeizuschleusen.

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  

Das finanzielle Risiko von Schwarzarbeitern ist deutlich gestiegen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Donnerstag, dass ein Unternehmer für seine Leistung keinerlei Bezahlung verlangen könne, wenn er den Lohn auch nur teilweise am Fiskus vorbei einstreichen wolle. Verträge dieser Art seien insgesamt unwirksam. Wegen des absichtlichen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bestehe weder ein vertraglicher Anspruch auf „Werklohn“ noch ein rechtlicher Anspruch des Auftragnehmers auf einen finanziellen Ausgleich für erbrachte Leistungen. Damit ist die Wahrscheinlichkeit gestiegen, dass am Ende nur der Auftraggeber von der Schwarzarbeit profitiert.

Im vorliegenden Fall ging es um teilweise Schwarzarbeit bei der Elektroinstallation im Hausbau. Der Auftraggeber und Eigentümer hatte im Jahr 2010 im schleswig-holsteinischen Büdelsdorf vier Reihenhäuser errichten lassen. Mit der beauftragten Elektrofirma vereinbart wurde ein Werklohn von 13.800 Euro sowie eine Barzahlung von 5.000 Euro ohne Rechnung – also schwarz. In der Auftragsbestätigung wurde die Schwarzgeldabrede mit folgendem Vermerk verschleiert: „5.000,00 Euro Abrechnung gemäß Absprache“. Nachdem die Elektrofirma die Installation ausgeführt hatte, bekam sie aber nicht 18.800 Euro, sondern nur 12.300 Euro gezahlt. Der Hauseigentümer begründete dies mit Mängel bei der Ausführung.

Daraufhin zog die Elektrofirma wegen des Restbetrages vor Gericht - und scheiterte mit ihrer Klage gegen den Auftraggeber nun auch vor dem BGH. Der Streitwert lag bei rund 5.340 Euro.

 


Mehr zum Thema:  

DWN
Finanzen
Finanzen Boom-Segment aktive ETFs: BlackRock startet fünf neue Fonds
07.09.2024

Blackrocks ETF-Tochter iShares erweitert ihr Angebot in Europa um fünf neue aktive ETFs. Ziel der Fonds ist es, Anlegern kostengünstige...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Flexible Arbeitszeiten: Sind Vollzeitjobs ein Auslaufmodell?
07.09.2024

Eine repräsentative Befragung der Bertelsmann Stiftung zeigt, dass nur noch eine Minderheit eine Stelle mit festen Arbeitszeiten...

DWN
Finanzen
Finanzen Derivate Erklärung: So funktionieren Zertifikate, CFDs und Optionsscheine
07.09.2024

Derivate wie Futures, Optionen, Zertifikate, Optionsscheine, Swaps und CFDs sind heftig umstritten. Einige sehen darin notwendige...

DWN
Technologie
Technologie Wasserstoffprojekt in Namibia könnte KZ-Gedenkstätte gefährden
07.09.2024

Deutschland unterstützt ein Großprojekt zur Herstellung von grünem Wasserstoff in Lüderitz. An diesem Ort befand sich einst das erste...

DWN
Immobilien
Immobilien Tag des offenen Denkmals: 7 ungewöhnliche Monumente in Deutschland
07.09.2024

Ob Schloss Neuschwanstein oder Siegessäule: Viele Denkmäler in Deutschland sind international bekannt. Hier werfen wir einen Blick auf...

DWN
Technologie
Technologie Stromerzeugung aus Windkraft: Die Dynamik nimmt ab
07.09.2024

Im vergangenen Jahr war Windkraft erstmals die Hauptquelle der hiesigen Stromerzeugung, weit vor Kohle. Doch in diesem Jahr ist eine...

DWN
Politik
Politik Trump-Erfolg im Schweigegeld-Prozess: Urteil erst nach US-Wahl
07.09.2024

Im New Yorker Prozess wegen Schweigegeldzahlungen von Ex-Präsident Donald Trump wird das Strafmaß erst nach der Präsidentschaftswahl...

DWN
Panorama
Panorama Studie: Ungesunde Ernährung bereits bei Kleinkindern weit verbreitet
07.09.2024

Laut einer aktuellen Studie ernähren sich bereits Kleinkinder zu süß und ungesund. Wie das Max Rubner-Institut (MRI) in Karlsruhe, ein...