Die Bundesregierung will künftig die Effizienz von Eigenheimen erhöhen. Hierzu tritt am Donnerstag eine neue Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) in Kraft. Heizung, Warmwasserbereitung und Wärmedämmung rücken verstärkt in den Fokus. Bei einem Verkauf oder einer Neuvermietung ist außerdem ein neuer Energieausweis Pflicht.
Häuslebauer müssen bei ihren Planungen den Themen Heizung und Warmwasserbereitung künftig mehr Aufmerksamkeit schenken. Ab 1. Januar 2016 verringert sich der maximale Energiebedarf gegenüber der Verordnung des Jahres 2009 um satte 25 Prozent. Auch die Wärmedämmung ihres neuen Hauses steht auf dem Prüfstand. Hier erhöhen sich die Anforderungen für die Außenwände um durchschnittlich 20 Prozent.
Jene, die bereits ein Haus haben, werden 2015 in die Pflicht genommen: Öl- oder Gasheizkessel, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, müssen bis dahin ausgetauscht werden. Anlagen, die nach diesem Stichtag eingebaut wurden, müssen stillgelegt werden, sobald sie 30 Jahre alt sind. Ausgenommen sind allerdings Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel sowie Heizungen in Ein- und Zweifamilienhäusern. Das gilt aber nur, wenn der Eigentümer seit dem 1. Februar 2002 mindestens eine Wohnung selbst genutzt hat. Im Falle eines Eigentümerwechsels ist die Pflicht vom neuen Besitzer binnen zwei Jahren zu erfüllen.
Ab 1. Mai werden außerdem zusätzliche Angaben zu den energetischen Eigenschaften einer Immobilie obligatorisch, wenn diese in der Tageszeitung oder im Internet zum Verkauf angeboten werden soll. Auf einen Blick muss für den potentiellen Interessenten erkennbar sein, ob die Heizung mit Öl oder Gas betrieben wird. Angeben muss der Besitzer auch die Energieeffizienzklasse (von A+ bis H), die in den neuen Energieausweisen zu finden ist. Werden diese Vorgaben nicht beachtet, kann ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro fällig werden.
Bislang war die Angabe der Energieeffizienzklasse in den alten Pässen freiwillig. Steht jetzt eine Neuvermietung oder gar ein Verkauf an, muss sich der Eigentümer rechtzeitig um die Ausstellung eines neuen Dokumentes beim jeweiligen Energieversorger oder Mess-Unternehmen bemühen. Darin findet sich dann der Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre dokumentiert. Mehr Zeit einplanen sollten Hausbesitzer, deren Anwesen vor 1977 errichtet wurde und weniger als fünf Wohnung beherbergt. Hier wird ein so genannter Energiebedarfsausweis verlangt. Dieses detaillierte Energieprofil ist wesentlich aufwendiger und muss etwa durch einen Architekten, Ingenieur oder einen registrierten Energieberater erstellt werden.
Spätestens beim Besichtigungstermin müssen die Dokumente vorgelegt werden. Kommt ein Vertrag zwischen Interessent und Besitzer zustande, erhält Ersterer ebenfalls ein Exemplar.
Die Novellierung der Energieeinsparverordnung wurde von der Bundesregierung im Oktober 2013 beschlossen. Hintergrund ist das Kyoto-Protokoll von 1997. Bis 2050 will die Bundesregierung einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen. Aufgrund ihrer vielen Ausnahmen wurde die neue Verordnung vom Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) aber scharf kritisiert:
„80 Prozent der Deutschen heizen mit veralteter Technik. Dennoch erfasst die EnEV 2014 nur wenige dieser überholten Heizungen. (...) Der neue Stichtag zum verpflichtenden Heizungstausch erfasst gerade einmal 13 Prozent dieser Energieschleudern. (...) Rund 11 Millionen alte Niedertemperaturheizungen fallen nicht unter die Austauschpflicht, entsprechen aber auch nicht dem Stand der Technik. (...) die EnEV 2014 bleibt wirkungslos und ist nicht geeignet, endlich die Energiewende im Wärmesektor voranzutreiben.“
Der BEE merkt außerdem an, dass ein Austausch der Heizkessel deutlich früher erfolgen muss. Bereits nach 15 bis 20 Jahren würden Heizungen in der Regel als nicht mehr auf dem Stand der Technik gelten. Statt die Energiewende im Wärmesektor endlich einzuleiten, würden die Deutschen also weiterhin große Teile ihres Einkommens verheizen. Heizkosten würden heute mit durchschnittlich mehr als 1000 Euro im Jahr rund ein Drittel der Energiekosten eines Durchschnittshaushalts ausmachen. „Überholte Heiztechnik treibt die Verbraucher in eine Kostenspirale. In den vergangenen 15 Jahren haben sich für die Haushaltskunden die Erdgaspreise verdoppelt und die Heizölpreise vervierfacht. Die EnEV könnte mit wirksamen Anreizen für den Heizungstausch Verbraucher erheblich entlasten“, so Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des BEE.
Gestemmt werden müssten die Kosten überdies nicht allein: Eine Heizungsmodernisierung wird mit Zuschüssen gefördert, so der BEE. Für den Einbau eines neuen Heizkessels plus Solaranlage gebe es über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mindestens 2000 Euro dazu. Zusätzlich helfe die staatliche Förderbank KfW bei der Finanzierung mit bis zu 50 000 Euro zu attraktiven Kreditkonditionen.
Hier die komplette EnEV mit einer zeitlichen Übersicht.