Steuerhinterzieher müssen sich beeilen, wenn sie bei einer strafbefreienden Selbstanzeige nicht deutlich mehr Geld an den Fiskus bezahlen wollen als bisher. Eine federführende Gruppe der Länderfinanzminister einigte sich unter Beteiligung des Bundes am Mittwoch in letzten strittigen Punkten, wie Teilnehmer der Nachrichtenagentur Reuters sagten.
„Die Weichen sind gestellt: deutliche Verschärfung ab 2015“, sagte der nordrhein-westfälische Ressortchef Norbert Walter-Borjans. Geplant ist etwa, bei hinterzogenen Steuern in Millionen-Höhe den Strafzuschlag auf 20 Prozent anzuheben, während bisher fünf Prozent fällig waren.
Die schleswig-holsteinische Ministerin Monika Heinold sagte, man sei sich in allen Punkten einig. Sie gehe davon aus, dass der von den acht Teilnehmern der Telefonkonferenz erzielte Kompromiss von den übrigen Ländern mitgetragen werde. Formal soll der Vorstoß am 9. Mai auf einer Finanzministerkonferenz der Länder in Stralsund beschlossen werden.
Wenn dies geschehen sei, „werden wir die entsprechende Gesetzgebung auf den Weg bringen“, kündigte Finanzstaatssekretär Michael Meister für den Bund an. „Steuerhinterziehern steht der Weg zurück in die Steuerehrlichkeit offen. Sie werden dafür aber verstärkt zur Kasse gebeten.“
Nach der Einigung könnte die Verschärfung vom kommenden Jahr an gelten, sagte Walter-Borjans. Klar ist, dass es die strafbefreiende Selbstanzeige für Steuerhinterzieher weiter gibt. Allerdings wird es für die Betroffenen teurer. „Die politische Einigung ist da, so dass alles jetzt entscheidungsreif ist“, sagte Heinold.
Die Minister verständigten sich darauf, dass künftig ab einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 Euro - und nicht ab 50.000 Euro wie bisher - ein einmaliger Strafzuschlag zu den zusätzlich fälligen Zinsen gezahlt werden muss. Auch wird dieser Zuschlag erhöht: Ab 25.000 Euro sollen zehn Prozent fällig werden, ab 100.000 Euro 15 Prozent und ab einer Million Euro 20 Prozent.
„Für die ganz dicken Fische ist die Strafe vervierfacht worden von 5 auf 20 Prozent“, sagte Heinold. Auf eine völlige Aufhebung der Strafbefreiung für hinterzogene Beträge in Millionenhöhe verzichteten die Minister laut Heinold auch aus verfassungsrechtlichen Gründen.
Schon früher hatten sich die Länder verständigt, dass die Hinterziehungszinsen von sechs Prozent pro Jahr künftig unverzüglich bezahlt werden müssen. Zudem müssen die Betrüger in Zukunft ihre Steuerangelegenheiten für die vergangenen zehn und nicht mehr fünf Jahre offenlegen.
„Letzter Aufruf: Am besten noch in diesem Jahr reinen Tisch machen und spätestens ab jetzt alle Steuern ehrlich erklären“, appellierte Walter-Borjans. Heinold sagte, nun müsse sich der Steuerehrliche nicht mehr als „der Dumme“ fühlen. Der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid sprach von einem „Meilenstein für mehr Steuergerechtigkeit“.
Allein in Baden-Württemberg sind seit Februar 2010 knapp 21.000 Selbstanzeigen in Zusammenhang mit Kapitalerträgen aus der Schweiz und Liechtenstein mit einer erklärten Summe von 1,7 Milliarden Euro eingegangen. Dem Fiskus flossen davon fast eine halbe Milliarde Euro zu - und das nur im Zusammenhang mit Fällen aus Baden-Württemberg. Medienberichten zufolge hat der Fiskus seit 2010 aus nachversteuerten Einkünften rund 3,5 Milliarden Euro eingenommen.
Die Debatte über den ehemaligen FC-Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß, der wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, hatte der Debatte über schärfere Regeln Auftrieb gegeben und die Zahl der Anzeigen noch einmal nach oben schnellen lassen. Hoeneß muss bald in Landsberg in Haft (mehr hier).