Unternehmen

Bayrisches Verfassungsgericht: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig

Lesezeit: 2 min
15.05.2014 17:22
Nach dem Verfassungsgericht Koblenz hat nun auch das bayrische Verfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für verfassungsmäßig erklärt. Das Gericht sieht den Beitrag nicht als Steuer. Die Kläger werfen dem Gericht vor, es habe den Spruch von Koblenz „quasi abgeschrieben“.
Bayrisches Verfassungsgericht: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  

Das bayrische Verfassungsgericht sieht keinerlei Probleme mit der neuen, zwanghaft erhobenen Haushaltsabgabe. Wie schon zuvor das Verfassungsgericht in Koblenz kommt das Gericht zu der Auffassung, dass die GEZ keine Steuer und nicht gleichheitswidrig ist.

Das Handelsblatt berichtet:

Geklagt hatte neben der Drogeriekette Rossmann auch der Jurist Ermano Geuer. Sie halten den Beitrag in der seit 2013 geltenden Form für ungerecht. Am Dienstag hatte bereits der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof (VGH) eine ähnlich gelagerte Klage von einem Unternehmen abgewiesen. „Das Urteil ist sehr schade“, sagte Ermano Geuer nach dem Münchener Urteil dem Handelsblatt. „Das Gericht hat sich voll auf die Seite der Länder und damit auf die von ARD und ZDF geschlagen.“ Der Ingolstädter Jurist bedauerte, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof nicht erkannt habe, dass es sich bei der neuen Rundfunkgebühr um eine Steuer handele. Die Richter hätten das Urteil in Rheinland-Pfalz zu Gunsten der neuen Rundfunkgebührt vor zwei Tagen „quasi abgeschrieben“.

Dem Handelsblatt zufolge sind die Sieger die Öffentlich-Rechtlichen Anstalten, die aufgrund der Urteile nun über gigantische Finanzmittel verfügen. Sie brauchen über diese Gelder den Kunden, also den Beitragszahlern, kaum Rechenschaft ablegen. Deutschland leistet sich damit ein gigantisches Netzwerk von zwangsfinanzierten Sendern, die ihre Mittel praktisch nach Belieben einsetzen können.

Das Handelsblatt über die Größenordnungen:

Die Profiteure: die Rundfunkanstalten. ARD, ZDF und Deutschlandradio erhalten durch die Reform bis 2016 rund 1,1 Milliarden Euro mehr, wie die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ermittelte. Rossmann und Sixt zufolge ist es sogar noch mehr. Zur Untermauerung ihrer Klagen haben sich die Unternehmen zusammengeschlossen und gemeinsam ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das kommt zu dem Ergebnis, dass der Staatsfunk sogar 3,2 Milliarden Euro zwischen 2013 und 2016 bekommt.

Die Urteilsbegründung aus München (vollständig hier):

1. Die Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags über die Erhebung eines Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung (§ 2 Abs. 1 RBStV) und im nicht privaten Bereich für Betriebsstätten (§ 5 Abs. 1 RBStV) sowie für Kraftfahrzeuge (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 RBStV) sind mit der Bayerischen Verfassung vereinbar.

2. Bei dem Rundfunkbeitrag handelt es sich um eine nichtsteuerliche Abgabe, die in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt. Sie ist sowohl im privaten wie auch im nicht privaten Bereich im Gegensatz zu einer Steuer nicht „voraussetzungslos“ geschuldet, sondern wird als Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben.

3. Dem Charakter einer Vorzugslast steht nicht entgegen, dass auch die Inhaber von Raumeinheiten, in denen sich keine Rundfunkempfangsgeräte befinden, zahlungspflichtig sind. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zwingt den Gesetzgeber nicht dazu, eine Befreiungsmöglichkeit für Personen vorzusehen, die von der ihnen eröffneten Nutzungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen wollen.

4. Im privaten Bereich wird mit der Anbindung der Beitragspflicht an das Innehaben einer Wohnung (§ 3 Abs. 1 RBStV) die Möglichkeit der Rundfunknutzung als abzugeltender Vorteil sachgerecht erfasst.

5. Mit den näher bestimmten Merkmalen Betriebsstätte (§ 6 Abs. 1 und 3 RBStV), Beschäftigte (§ 6 Abs. 4 RBStV) und Kraftfahrzeuge (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 RBStV), welche die Beitragspflicht im nicht privaten Bereich dem Grunde und der Höhe nach steuern, hält der Gesetzgeber sich im Rahmen seines Gestaltungsspielraums. Diese Kriterien sind hinreichend realitätsgerecht und ausreichend differenziert, um den beitragsauslösenden Vorteil abzubilden und die Beitragslasten im Verhältnis der Abgabenpflichtigen untereinander angemessen zu verteilen.

6. Die Anzeige- und Nachweispflichten, die § 8 i. V. m. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 und 3 RBStV den Beitragsschuldnern auferlegt, sind verfassungsgemäß. Das Auskunftsrecht der Landesrundfunkanstalt gegenüber Dritten nach § 9 Abs. 1 Sätze 2 und 3 i. V. m. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 RBStV ist ebenfalls mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Auch die Vorschrift des § 14 Abs. 9 RBStV über den einmaligen Meldedatenabgleich ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Inhalt wird nicht angezeigt, da Sie keine externen Cookies akzeptiert haben. Ändern..

 


Mehr zum Thema:  

DWN
Immobilien
Immobilien Die EU will ultimativ alle Häuser ruinieren
03.06.2023

Mit immer strengeren Vorschriften treibt die EU das Dämmen der Häuser voran. Selbst Strafen wie Wohn-Verbote werden diskutiert, damit die...

DWN
Finanzen
Finanzen Fed setzt Quantitative Straffung unerbittlich fort
03.06.2023

Die Fed baut ihre Bilanz seit zehn Wochen immer weiter ab, die Banken-Hilfen laufen aus. Hoffnungen auf eine Rückkehr zur lockeren...

DWN
Finanzen
Finanzen Amerikas Bankenkrise, Teil 1: Individuelle Fehlentscheidungen oder eine strukturelle Krise?
03.06.2023

DWN-Finanzexperte Michael Bernegger beschreibt, welche strukturellen Gründe hinter der Bankenkrise in den USA stehen - und warum diese...

DWN
Immobilien
Immobilien Europas Immobilienmarkt droht weiteres Ungemach
03.06.2023

Die Immobilienunternehmen in Europa haben bereits historische Wertverluste hinnehmen müssen, doch wegen der steigenden Kreditkosten drohen...

DWN
Finanzen
Finanzen Opec+ und Händler liefern sich Showdown um Ölpreis
02.06.2023

Trotz wiederholter Drosselungen der Fördermenge durch die Staaten der OPEC+ fällt der Ölpreis seit etwa einem Jahr. Nun jedoch erwartet...

DWN
Politik
Politik Chinas neuer Verteidigungsminister droht mit Eroberung Taiwans
02.06.2023

Chinas neuer Verteidigungsminister schlägt auf der jährlichen asiatischen Sicherheitskonferenz scharfe Töne gegenüber Taiwan an. Der...

DWN
Politik
Politik Der stolpernde Präsident: Biden stürzt auf Bühne bei Absolventenfeier
02.06.2023

US-Präsident Joe Biden ist bei einem Auftritt in Colorado auf offene Bühne gestürzt. Es ist nicht der erste Fall dieser Art. Die Zweifel...

DWN
Politik
Politik Baerbock über mögliche Putin-Verhaftung: „Kriegsverbrecher zur Verantwortung ziehen“
02.06.2023

Außenministerin Baerbock hat sich zu einer möglichen Verhaftung des russischen Präsidenten Putin bei einer Reise zu einem Gipfeltreffen...