Für den Deutschen Mieterbund hat das aktuelle Urteil gegen einen 75-jährigen Kettenraucher keine richtungsweisende Bedeutung. Rauchen gehöre zum vertragsmäßigen Gebrauch. Im Düsseldorfer Fall hält der DMB das Urteil aber dennoch für gerechtfertigt.
„Rauchen in der Mietwohnung verstößt nicht gegen den Mietvertrag und bleibt weiterhin erlaubt. Das hat das Landgericht Düsseldorf (21 S 240/13) (…) ausdrücklich bestätigt“, erklärt der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten in einer Mitteilung des DMB.
Rauchen in der Wohnung oder auf dem Balkon könne nicht verboten werden, auch nicht per Formularmietvertrag. Rauchen gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch, das habe schon vor Jahren der Bundesgerichtshof so entschieden (BGH VIII ZR 124/05). Dagegen könne das Rauchen in Gemeinschaftsräumen, dazu gehören auch Hausflur und Treppenhaus, in der Tat vom Vermieter untersagt werden.
Raucher müssen allerdings Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen: „Raucher müssen (...) den Zigarettenqualm über die Fenster nach draußen weglüften, nicht ins Treppenhaus“, so der Bundesdirektor weiter. Bei extremem Rauchen auf dem Nachbarbalkon komme sogar eine Mietminderung in Betracht, so Siebenkotten und verweist auf entsprechende Urteile (LG Hamburg (311 S 92/10), LG Berlin (67 S 307/12)).
Genau das wird dem Rentner vorgeworfen: Er soll seine Wohnung unzureichend gelüftet und die Aschenbecher nicht entleert haben. Auch habe er nichts dagegen unternommen, dass der Rauch in den Hausflur zieht. Darauf hin erfolgte Abmahnungen wurden ignoriert. Dass dem Herren darauf hin gekündigt wurde, erachtet der DMB als „berechtigt“.
Das Landgericht Düsseldorf hatte in dieser Woche entschieden, dass ein Raucher seine Wohnung räumen muss. Seine Nachbarn fühlten sich durch den Geruch im Hausflur belästigt. Der Kettenraucher hatte über 40 Jahre hinweg in seinen eigenen Vier Wänden zur Zigarette gegriffen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte Friedhelm Adolfs will in Revision gehen. Das Landgericht hat die Revision zugelassen (mehr hier).