Deutschland

Praktikanten im Bundestag müssen unter Mindestlohn arbeiten

Praktikanten im Bundestag oder den Bundestags-Parteien erhalten keinen Mindestlohn. Obwohl dieser seit dem 1. Januar 2015 gilt. Stattdessen wird mit Tricks die Lohnuntergrenze unterschritten.
19.01.2015 01:23
Lesezeit: 1 min

Die Praktikanten in der Bundestagsverwaltung erhalten gar kein Geld für ihren Arbeitsaufwand. Denn dort werden nur „Pflichtpraktika“ angeboten. Diese sind vom Mindestlohn-Gesetz ausgenommen. Das bestätigte ein Sprecher des Bundestages der Bild am Sonntag.

Doch auch in den Fraktionen der Regierungsparteien, die das Gesetz beschlossen haben, erhalten die Praktikanten weniger als den Mindestlohn. Das ist möglich, weil nur Praktika, die länger als drei Monate dauern, nach dem neuen Gesetz bezahlt werden müssen.

Bei der SPD werden daher nur achtwöchige Praktika vergeben. Die Aufwandsentschädigung beträgt 80 Euro pro Woche. Bei der Union erhalten Praktikanten für die sechswöchigen Pflichtpraktika rund 100 Euro pro Woche.

Bei den Grünen erhalten Praktikanten in den ersten drei Monaten 400 Euro, bei den Linken gar nichts, da die Praktika-Verträge die Drei-Monats-Grenze nicht überschreiten.

 

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