Politik

Bundestag beschließt Einsatz deutscher Soldaten im Nordirak

Am Donnerstag hat der Bundestag mehrheitlich für die Entsendung von 100 Bundeswehr-Soldaten in den Nordirak gestimmt. Die Soldaten sollen kurdische Kämpfer gegen den IS ausbilden. Nach Angaben des deutschen Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart ist der Einsatz durch das Grundgesetz abgesichert.
29.01.2015 16:12
Lesezeit: 1 min

Deutschland entsendet bis zu 100 Soldaten in den Nordirak, um die kurdischen Peschmerga für den Kampf gegen die Extremistenmiliz Islamischer Staat (IS) auszubilden. Einem entsprechenden Antrag der Bundesregierung stimmte am Donnerstag der Bundestag mit einer Mehrheit von 457 Stimmen. Mit Nein votierten 79 Abgeordnete. 54 enthielten sich.

Nach dem Mandat sollen die Bundeswehr-Soldaten in Erbil kurdische Kämpfer im Umgang mit Waffen und militärischer Taktik ausbilden. Eine Begleitung der Kurden in den Kampf oder die direkte Unterstützung militärischer Einsätze ist nicht vorgesehen. Deutschland koordiniert den Einsatz im Norden des Landes, an dem sich auch andere Länder wie Finnland, Italien, die Niederlande, Schweden und Norwegen mit Soldaten beteiligen werden. Bisher bildet ein gutes Dutzend Bundeswehr-Soldaten die Peschmerga an den Waffen aus, die Deutschland den Kurden geliefert hat. In anderen Landesteilen wollen die USA gemeinsam mit anderen Staaten die irakischen Truppen schulen.

Zuvor sagte Christoph Degenhart, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, den Deutschen Wirtschafts Nachrichten, dass der Bundeswehr-Einsatz vom Grundgesetz gedeckt sei: „Die Ausbildung der Peschmerga gilt nicht als Kampfeinsatz. Daher ist eine mögliche Entsendung deutsche Soldaten in den Irak mit dem Grundgesetz vereinbar. Selbst wenn die Soldaten bewaffnet sind, ist das als reine Selbstverteidigung zu bewerten. Auch diese ist durch das Grundgesetz gedeckt.“

Der IS beherrscht etwa ein Drittel des Irak und des benachbarten Bürgerkriegslandes Syrien. Der Vorstoß der Miliz bedrohe das Leben von Millionen Menschen sowie die Stabilität des Iraks und der gesamten Region, begründete die Bundesregierung den Militäreinsatz. Umstritten war, ob die Mission vom Grundgesetz gedeckt ist, das die Einbindung Deutschlands in ein "System kollektiver Sicherheit" vorschreibt. In bisherigen Bundeswehr-Einsätzen waren dies gewöhnlich die UN oder die Nato.

Die Regierung beruft sich darauf, dass der UN-Sicherheitsrat den IS als Bedrohung für den Weltfrieden bezeichnet und alle Mitgliedstaaten aufgerufen habe, die irakische Regierung im Kampf gegen die Miliz zu unterstützen. Außerdem handle Deutschland im Rahmen einer Allianz von mehr als 60 Ländern.

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