Aktuell: Griechischer Finanzminister: Ohne nächste Tranche werden wir ersticken
Die Nettozahler der Europäischen Union wollen den Gürtel bei den EU-Beamten enger schnallen. Einem Vorschlag von Deutschland, Österreich, Dänemark, Finnland, Frankreich, den Niederlanden Schweden und Großbritannien zufolge soll die EU künftig 50 Prozent, anstatt bisher nur 33 Prozent, in den Rentenfonds ihrer Mitarbeiter einzahlen. In einem Brief an die Europäische Kommission fordern die acht Länder – die einen Großteil des europäischen Budgets stellen – außerdem die Ermittlung der Rentenhöhe anhand des durchschnittlichen Einkommens. Bislang gilt bei der Bemessung des Rentenanspruchs der Betrag des letzten Gehaltes vor Renteneintritt.
Die Begründung für die Kürzungen liegt in den Auswirkungen der Schuldenkrise: Die Staatengruppe ist besorgt über die Erhöhung des EU-Budgets um 15 Milliarden Euro bis 2020. Bis 2045 wird sich die jährliche Rentenbelastung verdoppeln, berichtet der EU Observer. Die EU-Kommission solle somit umsetzen, was sie auch von ihren Mitgliedstaaten verlangt: „Die meisten Mitgliedstaaten reagieren auf die ökonomischen und steuerlichen Umstände mit Effizienzmaßnahmen oder anderen Reformen, die die Konditionen der Mitarbeiter im öffentlichen Sektor beeinträchtigen“, sagte ein Sprecher der Gruppe.
Die Europäische Kommission reagierte auf den Vorschlag zurückweisend. Man werde nicht um ein neues Budget verhandeln, solange nicht alle 27 Mitgliedstaaten mit einer gemeinsamen Position aufträten. Dass die EU angesichts der demografischen Entwicklung ihrer Mitarbeiter sparen muss, steht außer Frage. Einige EU-Gewerkschaften planen einen Streik nach dem EU-Budget-Gipfel im November, sollten sich die Mitgliedstaaten für noch intensivere Sparmaßnahmen aussprechen.
Die Rechte der EU-Mitarbeiter stehen auf dem Spiel: „Ein allgemeines Prinzip des Gewerkschaftsrechts ist das Erhaltungsprinzip der beschlossenen Arbeitnehmerrechte. Wenn Arbeitnehmern bereits per Gerichtsverfahren Rechte zugesprochen wurden, ist die nachträgliche Aberkennung dieser Rechte rechtswidrig“, steht es in einem Beschluss der Rechtsabteilung des Europäischen Rates. Im EU-Parlament hat der Sparwille noch keinen Einzug erhalten (mehr hier).
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