Die EU-Kommission hat offenbar Pläne, das Urheberrecht im Internet auch auf Links auszuweiten. Das gehe aus einem geleakten EU-Dokument zur Urheberrechtsreform hervor, so die deutsche EU-Abgeordnete Julia Reda von der Piratenpartei in einem Blogbeitrag.
Reda zufolge wolle die Kommission ein erweitertes Leistungsschutzrecht durchsetzen, und damit vor allem die Verlage schützen. Dabei erwäge die Kommission „entgegen der bisherigen Rechtsprechung und aller Vernunft das bloße Verlinken von Inhalten unter Urheberrecht zu stellen.“, so Reda. Sollte die Verlinkung unter das Urheberrecht fallen, würde jeder Link im Internet genehmigungspflichtig: Die Vernetzung, die das Internet derzeit zu dem macht, was es ist, würde zerstört.
Der Entwurf sieht Klärungsbedarf bei der Frage, ab wann etwas eine „öffentliche Zugänglichmachung“ darstellt, die dem Rechteinhaber vorbehalten ist. laut Reda beklage die Kommission damit, dass unklar sei, welche Handlungen im Internet einer Erlaubnis bedürfen und welche nicht. Diese Überlegungen legten der Abgeordneten zufolge nahe, dass die Kommission immer noch der „abstrusen Idee“ nachhänge, „dass Suchmaschinen und Nachrichtenportale Medien dafür bezahlen sollen, wenn sie deren Inhalte anpreisen.“ Insbesondere Digital-Kommissar Günther Oettinger sei dafür verantwortlich. Diese Idee habe bereits hinter dem Versuch der Durchsetzung des so genannten Leistungsschutzrechts gesteckt, sei aber trotz klarer Ablehnung durch die Gerichte „nicht totzukriegen“.
Konkret steht dazu in dem entsprechenden Auszug aus dem Entwurf der EU-Kommission:
„Die Kommission reflektiert über die verschiedenen Faktoren rund um die Aufteilung der Wertschöpfung durch neue Formen der Online-Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken auf die verschiedenen Marktteilnehmer und wird bis zum Frühjahr 2016 Maßnahmen in diesem Bereich prüfen. Das Ziel wird sein, dass der Wert den Akteuren zugeteilt wird, die zu seiner Erzeugung beitragen, und dass die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten für die Online-Nutzung angemessen vergütet wird.
In diesem Zusammenhang wird die Kommission prüfen, ob Handlungsbedarf besteht bezüglich der Definition der Rechte auf „öffentlichen Wiedergabe“ und der „zur Verfügung-Stellung“. Sie wird auch andere mögliche Maßnahmen prüfen, einschließlich einem Eingriff bei Rechten im Allgemeinen. Die Rolle von alternativen Streitbeilegungsverfahren wird ebenfalls bewertet. Die Kommission wird die verschiedenen Faktoren berücksichtigen, die diese Situation über das Urheberrecht hinaus beeinflussen, um einvernehmliche und wirksame politische Antworten zu gewährleisten.
Initiativen in diesem Bereich werden im Einklang sein mit der Arbeit der Kommission zum Thema Online-Plattformen als Teil der digitalen Binnenmarkt-Strategie. Die Kommission wird auch prüfen, ob Lösungen auf EU-Ebene erforderlich sind, um die Rechtssicherheit, Transparenz und das Gleichgewicht in dem System zu verbessern, welches die Vergütung von Autoren und Akteuren in der EU regelt, mit Blick sowohl auf die EU als auch auf nationale Kompetenzen.“