Gemischtes

Händler muss VW mit Schummelsoftware nicht zurücknehmen

VW-Kunden können Fahrzeuge mit Betrugs-Software nicht einfach an den Händler zurückgeben. Das Landgericht Bochum hat eine entsprechende Klage abgewiesen. Das Verschulden des Volkswagen-Konzerns könne dem Händler nicht zugerechnet werden, so das Gericht.
16.03.2016 10:54
Lesezeit: 1 min

Volkswagen-Kunden können nach einer Entscheidung des Landgerichts Bochum nicht auf einen Rückgabeanspruch für vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge setzen. Das beklagte VW-Autohaus habe keine „erhebliche Pflichtverletzung“ zu verantworten, die Klage auf Rückgabe des Fahrzeugs gegen den Händler werde deshalb abgewiesen, sagte Richter Ingo Streek am Mittwoch in einem der bundesweit ersten Urteile im Zusammenhang mit dem Abgasskandal vor dem Landgericht Bochum. Der Fall könnte die Justiz nun weiter beschäftigen. Der Kläger-Anwalt hatte bereits angekündigt, die nächsthöhere Instanz anrufen zu wollen. Dies ist nach Angaben des Gerichts das Oberlandesgericht Hamm. Letztlich könnte der Fall beim Bundesgerichtshof landen.

Der VW-Tiguan des Klägers sei zwar durch die Manipulation mangelhaft, denn durch die Schummelsoftware werde „eine tatsächlich nicht vorhandene Qualität der Abgasreinigung vorgetäuscht“, führte die 2. Kammer des Landgerichts aus das reiche für den Kläger, einen Universitätsprofessor, aber nicht aus, um vom Kaufvertrag zurücktreten zu können. Denn eine „erhebliche Pflichtverletzung“ durch das Autohaus liege nicht vor. Ein Verschulden des Volkswagen-Konzerns könne dem Händler nicht zugerechnet werden. Zudem fielen die zu erwartenden Kosten der Beseitigung des Mangels unter die „Bagatellgrenze“, die der Bundesgerichtshof bereits in einigen Fällen angewandt habe  diese liege bei einem Prozent des Kaufpreises. Bei dem Tiguan liege dieser bei rund 38.000 Euro, die Kosten für ein Software-Update zur Beseitigung des Mangels würden wohl unter diese Grenze fallen.

Kläger-Anwalt Dietrich Messler hatte geltend gemacht, dass sein Mandant neben den falschen Abgaswerten auch darunter leide, dass sein bislang über rund 19.700 Kilometer genutztes Fahrzeug faktisch unverkäuflich sei. „Das zeigt die Erheblichkeit“, hatte er in einer mündlichen Verhandlung Anfang März vorgebracht. Der VW-Kunde wolle sich von dem Wagen trennen und nicht warten, bis Volkswagen den Mangel durch eine Nachrüstung behoben habe. Das Landgericht folgte dieser Argumentation nicht.

In diesem Fall kann der Konzern nun also erst einmal aufatmen. Volkswagen muss sich im Zuge des Abgasskandals aber mit einer ganzen Klagewelle auseinandersetzten. Zuletzt hatten Profi-Investoren vor dem Landgericht Braunschweig über drei Milliarden Euro Schadenersatz durch die Schummelsoftware gefordert. Auch in den USA, wo der Abgas-Skandal durch die Umweltbehörde EPA öffentlich gemacht wurde, sind bereits zahlreiche Sammelklagen von Autobesitzern und Investoren eingegangen.

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