Politik

Cameron: Es wird kein zweites Referendum geben

Die britische Regierung hat den Forderungen nach einem zweiten Brexit-Referendum eine Absage erteilt. Die Unterzeichner einer Petition erhielten am Samstag eine E-Mail, in der das Außenministerium eine weitere Abstimmung über die Zukunft Großbritanniens in der EU ausschließt.
11.07.2016 02:27
Lesezeit: 1 min

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Premierminister David Cameron habe schon vier Tage nach dem Referendum klar gemacht, dass die Entscheidung „respektiert“ werden müsse, heißt es in dem Bescheid des Außenministeriums. Cameron habe am 27. Juni bei einer Stellungnahme im Parlament gesagt, dass das Brexit-Referendum mit mehr als 33 Millionen Wählerstimmen „das größte demokratische Unternehmen in der britischen Geschichte gewesen“ sei, heißt es in der E-Mail. Eine solche Gelegenheit gebe es nur „einmal in einer Generation“.

Großbritannien müsse sich nun auf den Austritt aus der EU vorbereiten, stellt das Außenministerium klar. In den Verhandlungen mit Brüssel werde sich die Regierung dafür einsetzen, „das bestmögliche Ergebnis für das britische Volk“ zu erzielen.

Bei dem Referendum am 23. Juni hatte sich eine Mehrheit von 52 Prozent der Wähler für den Austritt Großbritanniens aus der EU ausgesprochen. 17,4 Millionen Briten stimmten für den EU-Austritt, 16,1 Millionen stimmten für den Verbleib. Inzwischen unterzeichneten rund 4,125 Millionen Menschen eine Petition für ein zweites Referendum. Mehr als 77.000 ungültige Stimmen wurden bereits entfernt.

„Wir, die Unterzeichner, rufen die Regierung Ihrer Majestät an, eine Regel anzuwenden, wonach es ein zweites Referendum geben sollte, wenn das Remain- oder Leave-Votum unter 60 Prozent bei einer Beteiligung von unter 75 Prozent liegt“, heißt es in der Petition. Beim Brexit-Referendum lag die Wahlbeteiligung bei 72,2 Prozent.

Bei einer Anwendung der in der Petition geforderten Regel müsste es also ein zweites Votum geben. Das Außenministerium wies in der E-Mail jedoch darauf hin, dass das Gesetz über die Organisation des EU-Referendums kein Mindestmaß für die Wahlbeteiligung oder den Stimmenanteil vorsah.

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