Im September entschied das Bundesverfassungsgericht über die zahlreichen Eilanträge, die eine Ratifizierung des ESM-Gesetzes durch den Bundespräsidenten verhindern sollten. Diese wurden jedoch abgelehnt. Einen Schnellschuss des Gerichts sieht der Verfassungsrichter Peter Müller (CDU) diesbezüglich jedoch nicht. Man habe sich „nicht unter Druck setzen lassen, sondern eine sorgfältige und abgewogene Entscheidung getroffen", sagte der ehemalige Ministerpräsident des Saarlandes Müller der Welt am Sonntag. Die Reaktion der Märkte hätte zudem die Position des Gerichts gestärkt. Doch noch ist das Thema noch nicht vom Tisch. Bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des ESM sei „in der Hauptsache noch nicht entschieden“, sagte Peter Müller. Hinsichtlich der außerdem noch ausstehenden der Entscheidung der Verfassungsrichter über den angekündigten, unbegrenzten Staatsanleihenkauf durch die EZB hob Müller hervor, dass hier eine Überweisung an den Europäischen Gerichtshof erfolgen könnte. Man müsse dahingehend noch überprüfen, ob es sich dabei um eine europarechtliche Frage handelt, so Müller. Der ehemalige EZB-Chef hat jüngst die Geldpolitik der EZB harrsch kritisiert (hier).
Unabhängig vom ESM und der Geldpolitik der EZB geht Müller aber davon aus, dass Deutschland noch genügend Spielraum hätte, um weitere Kompetenzen an Brüssel zu übertragen. „Ich halte die Möglichkeiten des Grundgesetzes, Souveränitätsrechte auf die europäische Ebene zu verlagern, noch nicht für ausgeschöpft“, erklärte Verfassungsrichter Müller nach Ansicht Junckers beflügelt die Krise die weitere Integration sogar - hier). Allerdings seien die „Aufgabe der eigenen Staatlichkeit und die Gründung eines europäischen Bundesstaates nicht mehr von der derzeit geltenden Verfassung gedeckt." Hierüber müsste das Volk in einem Referendum entscheiden. Der Kernbestand des Grundgesetzes sei so oder so nicht disponibel, ein Eingriff in die Identität der Verfassung ist für Müller nicht möglich.
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