Jeder vierte Lebensmittelbetrieb in Deutschland wird bei amtlichen Kontrollen beanstandet. Das erfahren die Konsumenten aber nicht. Die deutschen Behörden schützen Dioxin-Eier-Bauern und Gammelfleisch-Hersteller mehr als seine Bürger. Seit September 2012 ist ein strengeres Lebensmittelgesetz in Kraft, das Verstöße öffentlich machen soll. Die Behörden versagen kläglich.
Konsumenten werden nicht über Gesetzesbrecher am Lebensmittelmarkt informiert. Ein im September 2012 geändertes Lebensmittelgesetz sollte Aufklärung schaffen. Die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen werden aber nicht veröffentlicht. Im Gegenteil: Der Staat schützt die Hersteller von unhygienischen oder verdorbenen Lebensmittel.
In vielen Fällen, bei denen Beamte schwere Hygienemängel festgestellt haben, gingen die Restaurantbetreiber oder Lebensmittelhersteller vor Gericht. Sie klagten gegen die Veröffentlichung – und bekamen Recht. Verstöße gegen Lebensmittelvorschriften werden wie ein Amtsgeheimnis behandelt.
Dänemark, New York oder Toronto zeigen, dass es auch anders geht. Dort werden die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen direkt vor Ort veröffentlicht. In Dänemark wird etwa ein Smiley-Symbol an die Tür ordentlich arbeitende Betriebe angebracht. Die dadurch entstandene Transparenz hat die Beanstandungsquoten bei den Konsumenten stark gesenkt, berichtet Foodwatch in seinem aktuellen Report „Von Maden und Mäusen“.