Der Fall des Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff geht in die nächste Runde. Ob der Prozess neu aufgerollt wird, entscheidet der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe.
Die Behörde müssen dem Gericht Verfahrensfehler nachweisen, damit die Revision Erfolg hat.
Eine inhaltliche Begründung legten die Staatsanwälte nicht vor. Das muss erst geschehen, wenn das Gericht eine ausformulierte Urteilsbegründung vorlegt.
Das Landgericht Hannover Wulff vom Vorwurf der Vorteils-Annahme freigesprochen. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass Wulff als niedersächsischer Ministerpräsident illegale Zuwendungen angenommen hat (mehr hier).