In München, Frankfurt und anderen Ballungszentren sollen die Wohnungsmieten künftig nicht mehr explosionsartig steigen. Union und SPD einigten sich am Dienstag auf die Eckpunkte einer Mietpreisbremse, die in der ersten Hälfte 2015 in Kraft treten und zunächst für fünf Jahre gelten soll. Dann dürfen die Preise für neu vermietete Wohnungen nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen, wie Bundesjustizminister Heiko Maas sagte. Die Deckelung soll nur in Gegenden gelten, wo die Länder einen „angespannten Wohnungsmarkt" ausmachen.
Allerdings kommt die Mietpreisbremse mit Einschränkungen: Die Immobilienwirtschaft begrüßte, dass Neubauten anders als zunächst geplant voll ausgenommen werden. Auch bei umfassenden Modernisierungen soll die Preisbremse nicht greifen. Lob für die Pläne gab es dafür vom Mieterbund.
Ab 2015 soll zudem nicht mehr automatisch der Mieter den Makler bezahlen, sondern der Auftraggeber. „Künftig gilt also: Wer bestellt, der bezahlt – wie überall sonst auch", sagte Maas (SPD). Beim Kauf von Immobilien gilt dies jedoch nicht. Bereits in ihrem Koalitionsvertrag Ende 2013 hatten Union und SPD die Mietpreisbremse vereinbart. Sie waren damit in der Bau- und Immobilienbranche auf harsche Kritik gestoßen. Die Lobbyverbände geißelten, dass die Pläne Investoren abschrecken und den nötigen Neubau von Wohnungen abwürgen würden. Bisher gibt es nur eine Deckelung für Bestandsmieten.
Waren zunächst nur Erstvermietungen in Neubauten von der geplanten Preisbremse ausgenommen, gilt dies nach der jüngsten Einigung nun komplett für Neubauten. „Damit scheint der gröbste Schnitzer behoben", bilanzierte der Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), Andreas Mattner. Dennoch sei das Gesetz falsch und untauglich.
Der Branchenverband BVFI betonte, die Mietpreisbremse sei überflüssig und werde keine einzige zusätzliche Wohnung auf den Markt bringen. „Nur das würde eine angespannte Situation entspannen."
Der Mieterbund wiederum bezeichnete den Kompromiss bei den Neubauten als überflüssig. Union und SPD sprachen nach monatelangen Diskussionen von einem gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Mietern und Investoren. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann betonte, den besten Mieterschutz biete ausreichender Wohnraum, deshalb müsse weiter investiert werden.
Greifen soll die Preisbremse nur in Gebieten, die von den Bundesländern explizit ausgewiesen werden, also voraussichtlich in Ballungsräumen und Universitätsstädten. Dort sind bei Neuvermietungen Preisaufschläge von 30 bis 40 Prozent keine Ausnahme. Als „angespannter Wohnungsmarkt" sollen dem geplanten Gesetzentwurf zufolge Gebiete gelten, in denen etwa die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Schnitt oder die Mietbelastung der Haushalte den Durchschnitt in Deutschland spürbar übersteigt. Dort können die Länder dann bis Ende 2020 per Rechtsverordnung festlegen, wo genau die Preisbremse für fünf Jahre gelten soll. ZIA-Präsident Mattner kritisierte: "De facto kann die Bremse nun zehn, nicht nur fünf Jahre gelten."
Mieter können künftig bis zu einem Jahr nach Vertragsabschluss zu viel gezahlte Miete zurückfordern, müssen zunächst aber einen Verstoß gegen die Vorschriften der Preisbremse rügen. Nach Angaben des Verbraucherschutzministeriums sollten sich Mieter zunächst an einen Mieterverein wenden oder sich anwaltlich beraten lassen. Für Vermieter gilt Bestandsschutz, sie müssen also die Miete für eine frei gewordene Wohnung nicht senken – auch wenn diese oberhalb des Preisdeckels liegt.
Verbraucherschutzminister Maas will nach drei Jahren ausloten, ob das Gesetz seinen Zweck erfüllt hat. Baden-Württemberg sprach von einem Durchbruch für bezahlbare Mieten und kündigte an, die Preisbremse schnellstmöglich anzuwenden. Das Bundeskabinett will den Entwurf am 1. Oktober verabschieden.