Politik
Staatlicher Druck ist Rechtsbruch

Gericht stärkt Meinungs-Freiheit: „Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat“

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem bemerkenswerten Spruch erklärt, warum Regierungsmitglieder kein Grundrecht auf Meinungsfreiheit haben: Dieses Grundrecht sei ein genuines „Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat“. In der Pegida-Diskussion hat die Bundeskanzlerin von der Teilnahme an Demonstrationen abgeraten. Vielleicht sollte sich Angela Merkel den Spruch des Gerichts in einer ruhigen Stunde durchlesen. Er ist auch für juristische Laien leicht verständlich.
13.01.2015 00:41
Lesezeit: 4 min

Im Folgenden:

Der Oberbürgermeister von Düsseldorf, Thomas Geisel, wollte am Montag das Rathaus verdunkeln, um gegen die lokale Pegida-Demonstration zu protestieren. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat ihm...

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