Die Finanzminister von Frankreich und Italiens haben in einem Brief an die EU-Kommission davor gewarnt, bei der Bankenregulierung globale Mindeststandards übertreffen zu wollen. Dadurch würden die europäischen Finanzinstitute im Wettbewerb mit anderen Banken ins Hintertreffen geraten, zitiert Financial Times die Finanzminister. Sie sprechen sich hingegen für feste Obergrenzen beim Eigenkapital aus, die nicht überschritten werden dürften.
Der Brief ist eine Reaktion auf Aussagen der deutschen Chefin des EU-Mechanismus für Bankenabwicklungen, Elke König. Diese hatte davon gesprochen, dass unter bestimmten Voraussetzungen Eigenkapitalvorschriften gelten sollten, die beträchtlich über den europäischen Standard von derzeit 8 Prozent hinausgehen. Zum Vergleich: Der von den G20 beschlossene internationale Standard TLAC verpflichtet nur zu einem Eigenkapital-Mindestsatz von 6,75 Prozent.
Frankreich und Italien fordern unter anderem, dass die Eigenkapitalquoten nur in Notfällen über 8 Prozent steigen dürften. Andernfalls drohten den Banken zusätzliche Finanzierungskosten, die sie vor allem gegenüber der Konkurrenz aus den USA verwundbar mache. Denn die amerikanische Notenbank Fed plane für US-Banken nur sehr geringfügige Zuschläge auf den internationalen TLAC-Standard.
Die TLAC-Regel sehen zudem vor, dass Banken einen bestimmten Teil ihrer Verbindlichkeiten so gestalten, dass sie im Krisenfall leicht abgeschrieben oder in Aktien umgewandelt werden können. Der Gouverneur der englischen Zentralbank setzte das TLAC-Regelwerk deshalb mit dem „Ende der too-big-too-fail-Banken“ gleich. Dagegen wehren sich Paris und Rom: „Dies könnte zu Problemen in einem Kontext führen, in welchem der Umfang von nachrangigen Bankschulden bei den Banken schwierig vorherzusagen ist.“
Marktbeobachter sehen in dem französisch-italienischen Vorstoß ein Risiko für die Steuerzahler: „Eine Schwächung der bereits beschlossenen Anforderungen der EU-Bankenabwicklungsrichtlinie zur Höhe des bail-in fähigen Materials (Eigenkapital und Verbindlichkeiten) erhöht das Risiko für den Steuerzahler, bei Bankenschieflagen einspringen zu müssen“, sagte ein Mitarbeiter aus dem Europäischen Parlament den Deutschen Wirtschafts Nachrichten.
Es zeigt sich, dass beim Projekt der Europäischen Bankenunion – bestehend aus einer einheitlichen Aufsicht und einem einheitlichen Abwicklungsmechanismus – noch viele grundsätzliche Fragen ungeklärt sind. Als mögliche dritte Säule der Bankenunion war einst eine gemeinsame europaweite Einlagensicherung vorgesehen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch an einem deutschen Veto. Auch das Engagement von Frankreich und Italien hat nationale Gründe: Frankreich verfügt über vier Banken, die als systemrelevant eingestuft und deshalb strengeren Vorschriften unterliegen werden, Italien verfügt mit der UniCredit über ein Institut.