Politik

Urteil: EU-Austritt Großbritanniens plötzlich wieder fraglich

Das Urteil des Londoner High Court zur Mitwirkung des Parlament beim EU-Austritt könnte dazu führen, dass der Brexit trotz des Referendums abgesagt wird.
04.11.2016 02:00
Lesezeit: 3 min

Der Austritt Großbritanniens aus der EU ist wahrscheinlich doch noch nicht besiegelt, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Ein Londoner Gericht entschied am Donnerstag, dass Premierministerin Theresa May diese Entscheidung mit historischer Tragweite nicht über die Köpfe des Parlaments hinweg treffen darf. Demnach müssen die Abgeordneten dem Antrag des Landes auf einen Austritt aus der Europäischen Union zustimmen. Der von Gegnern der Regierungschefin angerufene High Court gab der Klage in dem brisanten Verfassungsstreit statt, der den Brexit-Zeitplan und eventuell sogar den Austritt an sich in Frage stellen könnte.

May lehnt es ab, nach dem Anti-EU-Votum der Bevölkerung von Ende Juni die Parlamentarier über den Ausstieg abstimmen zu lassen. Die neue Premierministerin will den Antrag bei der EU bis Ende März 2017 stellen. Danach beginnt der zweijährige Austrittsprozess. Ihre Pläne könnten nun aber gründlich durcheinandergewirbelt werden. Das Gericht erklärte, es akzeptiere die vorgebrachten Argumente nicht, das Parlament bei der Entscheidung außen vor zu lassen.

Handelsminister Liam Fox äußerte sich enttäuscht über die Niederlage in dem Rechtsstreit, der nun vor den Obersten Gerichtshof kommt: „Die Regierung ist entschlossen, den Ausgang des Referendums zu respektieren.“ Eine Sprecherin Mays betonte, die Premierministerin werde sich nicht durch das Urteil von ihrem Kurs abbringen lassen: „Wir haben nicht die Absicht, uns dadurch den Zeitplan zerschießen zu lassen.“

Für die schottische Regierungschefin Nicola Sturgeon wirft der Gerichtsentscheid jedoch ein Schlaglicht auf das „Chaos und die Verwirrung inmitten der britischen Regierung“. Anders als der Rest des Landes sprachen sich die Schotten bei der Brexit-Abstimmung mit großer Mehrheit für einen Verbleib in der EU aus.

Der niederländische Finanzminister und Eurogruppen-Chef Jeroen Dijsselbloem sagte der Finanzagentur Bloomberg, das Londoner Urteil sei unter demokratischen Gesichtspunkten positiv zu bewerten. Er hoffe jedoch, dass es nicht zu einer langen Phase der Unsicherheit führe. Nach Ansicht des Londoner Notenbankchefs Mark Carney ist der Austrittsprozess noch mit vielen Unwägbarkeiten verbunden: „Ich sehe das Gerichtsurteil als ein Beispiel für diese Unsicherheiten.“

EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker will am Freitagmorgen auf Bitten der Premierministerin die Lage am Telefon mit ihr erörtern. Die Bundesregierung lehnte einen Kommentar ab. Die Brexit-Frage dürfte jedoch am Freitag auf die Tagesordnung kommen, wenn der britische Außenminister Boris Johnson im Auswärtigen Amt in Berlin zum Antrittsbesuch erwartet wird. Der frühere Londoner Bürgermeister gilt als Ikone der Anti-EU-Bewegung auf der Insel.

SPD-Fraktionsvize Axel Schäfer sagte der Nachrichtenagentur Reuters, die konservative Premierministerin müsse nun für eine Mehrheit im Parlament sorgen: „Ich erwarte nicht, dass das Unterhaus den Brexit-Prozess aufhalten wird, für den es eine Mehrheit im Referendum und in der jetzigen Regierung gibt.“ Einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts BMG zufolge hätten die EU-Anhänger derzeit allerdings bei einer neuen Volksabstimmung die Nase knapp vorn.

Der Brexit-Streit zieht sich allerdings auch durch die Fraktion der regierenden Konservativen. Eine Mehrheit für den Austrittsantrag wäre somit nicht sicher, auch wenn viele Abgeordnete das Referendum respektieren wollen. Das letzte Wort ist in Sachen Parlamentsbeteiligung allerdings ohnehin noch nicht gesprochen, da sich nun der Oberste Gerichtshof mit der Sache befassen wird. Laut einem Anwalt der Regierung ist dort für eine Anhörung bereits ein Zeitfenster Anfang Dezember reserviert. Der Rechtsstreit berge politischen Sprengstoff für May, warnte Ökonom Florian Hense von der Berenberg Bank: „Auch Neuwahlen sind denkbar, verfügt die Premierministerin doch nur über eine knappe Parlamentsmehrheit.“

Der Chef der oppositionellen Labour-Partei, Jeremy Corbyn, forderte May auf, für mehr Klarheit in der Frage zu sorgen, wie der Austritt gestaltet werden solle. "Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit, dass die Regierung das Parlament umgehend über ihre Verhandlungsbedingungen ins Bild setzt."

Nach dem Willen vieler Abgeordneter sollte das Unterhaus auch noch an einer anderen Stellschraube drehen: nämlich bei der Frage, ob es zum sogenannten harten Brexit kommt - Großbritannien also nicht mehr Teil des gemeinsamen EU-Binnenmarktes wäre. Für den Finanzsektor im Vereinigten Königreich steht dabei viel auf dem Spiel. Sollte Großbritannien den Zugang zu den Finanzmärkten in der EU behalten wollen, müsste das Land auch nach dem Austritt die Regeln der Gemeinschaft akzeptieren, betonte das französische EZB-Ratsmitglied Francois Villeroy de Galhau.

Eine Mehrheit im Parlament für den Brexit gilt keineswegs als sicher: „Die Tür zum Verbleib in der Europäischen Union hat sich mit dem Urteil ein stückweit geöffnet. Eine Mehrheit der Abgeordneten im britischen Parlament ist bekanntlich gegen den Brexit“, sagte Ökonom Jens Kramer von der NordLB. Die Hoffnung auf einen Aufschub beim geplanten EU-Austritt trieb das Pfund Sterling erstmals seit drei Wochen wieder über 1,24 Dollar.

Das letzte Wort ist in Sachen Parlamentsbeteiligung jedoch noch nicht gesprochen, da sich nun der Oberste Gerichtshof mit der Sache befassen wird. Laut einem Anwalt der Regierung ist dort für eine Anhörung bereits ein Zeitfenster Anfang Dezember reserviert. Der Rechtsstreit berge politischen Sprengstoff für May, warnt Ökonom Florian Hense von der Berenberg Bank: „Auch Neuwahlen sind denkbar, verfügt die Premierministerin doch nur über eine knappe Parlamentsmehrheit.“

Der CDU-Politiker Gunther Krichbaum, Vorsitzender des Europaausschusses des Bundestages, sieht May in der Pflicht, rasch für klare Verhältnisse zu sorgen: „Es ist absolut wünschenswert, dass wir bis März Klarheit haben, was Großbritannien nun will.“ Ansonsten würde sich das von Ex-Premierminister David Cameron „mit dem Referendum angerichtete Chaos“ auch auf die Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) im Jahr 2019 auswirken, warnte Krichbaum: „Ist der Austrittsprozess bis dahin nicht abgeschlossen, müsste in einem Land, das wenige Monate später aus der EU austreten wird, dann noch Abgeordnete zum EP gewählt werden.“

Auch für den für die britische Wirtschaft extrem wichtigen Bankensektor steht mit dem Brexit viel auf dem Spiel. Sollte Großbritannien den Zugang zu den Finanzmärkten in der EU behalten wollen, müsse das Land auch nach dem Austritt die Regeln der Gemeinschaft akzeptieren, betonte das französische EZB-Ratsmitglied Francois Villeroy de Galhau. Geldinstitute und Versicherer sollen sich zur Sicherheit auf die Möglichkeit eines „harten Brexit“ vorbereiten. Dieser Fall würde eintreten, wenn es zu einem EU-Austritt des Landes ohne freien Zugang zum europäischen Binnenmarkt käme.

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