Bayern bleibt vorerst weiter Teil der Bundesrepublik. Die Klage eines Bürgers auf eine Volksabstimmung über den Austritt des Freistaats wurde in Karlsruhe nicht zur Entscheidung angenommen, wie es in einem am Montag vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Beschluss heißt. Zur Begründung hieß es, die Länder seien nicht die "Herren des Grundgesetzes". Austrittsbestrebungen verstießen daher gegen die verfassungsmäßige Ordnung. (Az. 2 BvR 349/16)
Staatsrechtlern zufolge gibt es laut AFP im Grundgesetz keinen Artikel, der den Austritt eines Landes aus der Bundesrepublik regelt. Sollte eine Landesregierung einen Austritt wünschen, müssten darüber vermutlich alle anderen Länder der Bundesrepublik befinden.