Politik

Schlappe für Juncker: EU darf Millionen TTIP-Gegner nicht ignorieren

Der EuGH hat der EU-Kommission eine empfindliche Niederlage beigebracht. Sie muss sich mit einer Bürgerinitiative gegen das TTIP beschäftigen.
10.05.2017 17:22
Lesezeit: 1 min

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Der Europäische Gerichtshof hat am Mittwoch über die Klage der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) "Stop TTIP" gegen die EU-Kommission geurteilt.

Das Urteil ist eine schwere Niederlage für die EU-Kommission, die sich geweigert hatte, die Bürgerinitiative in den Gesetzgebungsprozess einzubeziehen.

Das Gericht erklärte den Beschluss der EU-Kommission für nichtig, mit dem die Registrierung der geplanten Europäischen Bürgerinitiative "Stop TTIP" abgelehnt wurde.

Laut den Richtern, stellt die geplante Bürgerinitiative keine unzulässige Einmischung in den Gang des Gesetzgebungsverfahrens dar, sondern löst zur rechten Zeit eine legitime demokratische Debatte aus. Die inoffizielle, "selbst- organisierte" EBI sammelte dennoch 3.284.289 Unterschriften und erreichte das Quorum in 23 Mitgliedstaaten. Fast die doppelte Zahl an Unterschriften der bisher erfolgreichsten EBI.

Zu dem Urteil sagt der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA- Fraktion im Europäischen Parlament, Sven Giegold:

"Das Urteil des EuGH ist ein starkes Signal gegen den Populismus: Unabhängige Richter verteidigen die Rechte der Bürger, nicht lautstarke Populisten. Das Urteil ist eine Ohrfeige für Jean-Claude Juncker. Der EU-Kommissionspräsident hatte die unliebsame Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA persönlich gestoppt. Mit dem Urteil wird die EU- Kommission in die Schranken verwiesen. Der EuGH hat die Stärke des europäischen Rechtes bewiesen: Die EU-Kommission kann den Bürgern keinen Maulkorb verpassen.

Das Gericht hat die Stimme der Bürger in Europa gestärkt. Die Europäische Bürgerinitiative ist kein Schönwetter- Beteiligungsverfahren, sondern muss zu einem wirksamen Mitspracheinstrument werden. Der EuGH hat heute den Weg zu einer Aufwertung der Bürgerinitiative gewiesen. Für die drei Millionen Europäer, die ihre Stimme gegen TTIP und CETA erhoben haben, ist das Urteil ein Sieg in der Verlängerung. Das Engagement der Bürger bekommt mit dem Urteil eine verspätete Anerkennung. Es sollte Europas Bürger motivieren, das Instrument der Bürgerinitiative zukünftig noch stärker zu nutzen.

Wir Grünen stehen zu unserer Forderung an die Kommission, dass der Umfang von Bürgerinitiativen auch Mandate für internationale Verträge wie TTIP und CETA sowie Vorschläge für Vertragsänderungen rechtssicher einschließen sollte. Die Stärkung der EU-Bürgerinitiative, wie sie vom Vizepräsidenten Timmermans am 11. April 2017 versprochen wurde, sollte diese Klarstellungen enthalten."

Ein Ende des TTIP bedeutet das Urteil jedoch nicht. So haben die Amerikaner signalisiert, die Verhandlungen wieder aufnehmen zu wollen. Die EU hat ebenfalls Interesse bekundet, will dem Abkommen im Fall einer Wiederaufnahme aber einen anderen Namen geben.

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