Die Bundesregierung hat ein Coup gelandet: Es ist ihr gelungen, die bisher weitreichendste Überwachung für Deutschland zur abschließenden Beratung in den Bundestag zu hieven, ohne dass die Öffentlichkeit davon etwas mitbekommen hat. Die AFP erklärt den Vorgang: "Kritiker sprechen vom weitreichendsten Überwachungsgesetz seit dem großen Lauschangriff, die Befürworter halten es für unverzichtbar im Kampf gegen Terrorismus und andere Formen der Kriminalität: Das Gesetz, das Überwachung auch von verschlüsselter Kommunikation über Messenger-Dienste ermöglichen soll, stand am Donnerstag zur abschließenden Beratung im Bundestag zur Abstimmung. Weil die große Koalition die Neuregelung in einem anderen Gesetz ,versteckte', in dem es etwa um Fahrverbote geht, hat die breite Öffentlichkeit davon zunächst wenig mitbekommen."
In der Süddeutschen ist eine markante Überschrift zu finden: "Heimlicher Gesetzgebungsprozess verhindert öffentliche Debatte". Im Text erklärt Heribert Prantl:
"Auf der Tagesordnung des Bundestags steht an diesem Donnerstag eines der weitreichendsten Überwachungsgesetze in der Geschichte der Bundesrepublik: Der Bundestag soll auf Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD das Gesetz über die Einführung des sogenannten Staatstrojaners beschließen.
Die Ermittlungsbehörden erhalten damit die Möglichkeit, heimlich Schadsoftware auf private Computer, Laptops, Handys und Tablets zu spielen - um die Kommunikation direkt an der Quelle zu überwachen und die laufende Kommunikation mitzulesen. Man kann mit diesen Methoden auch auf Messengerdienste wie Whatsapp zugreifen.
Zugleich wird in dem geplanten Gesetz die Online-Durchsuchung erlaubt; auch dafür muss eine Schadsoftware auf dem Gerät installiert werden; es kann dann nicht nur auf die laufende Kommunikation, sondern auf sämtliche gespeicherten Inhalte zugegriffen werden. Es ist also möglich, die gesamte Festplatte auszulesen."
Die Maßnahmen sind extrem weitreichend und für den Nutzer nicht zu erkennen. Tatsächlich müssen sich digitale Unternehmen fragen, ob sie weiter aus Deutschland operieren können, weil alle ihre Geschäftsprozesse von der Bundesregierung überwacht werden können. Außerdem können Telekommuniakationsunternehmen und soziale Netzwerke künftig keinerlei Garantie für den Datenschutz übernehmen. Heribert Prantl erklärt, warum das Gesetz eine weitreichende Wirkung entfalten wird: "Der Katalog von Straftaten, bei denen die staatliche Infiltration privater Computer möglich sein soll, ist sehr lang, er reicht von Terrorismus über Bestechlichkeit bis hin zur ,Verleitung zu missbräuchlicher Asylantragstellung'. Nicht nur die Geräte eines Beschuldigten dürfen durchsucht werden, sondern auch die Geräte anderer Personen, wenn es nach Meinung der Ermittler nicht anders geht."
Anstatt der lange dominierenden Kommunikationsmittel wie Telefonieren oder das Verschicken einer SMS nutzen Straftäter inzwischen gerne die oft verschlüsselten Wege des weltweiten Netzes. Da gibt es nach Auffassung der Bundesregierung noch rechtliche Lücken. "Die Sicherheitsbehörden brauchen innerhalb und außerhalb des Internet nicht mehr, aber eben auch nicht weniger Befugnisse", forderte kürzlich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Und wegen der häufig stattfindenden Verschlüsselung gibt es auch technische Hürden.
Es geht um zwei Instrumente: Die Überwachung der unmittelbaren Telekommunikation, die so genannte Quellen-TKÜ. Das andere ist die Online-Durchsuchung, die den Ermittlern Zugriff auf ganze Computersysteme erlaubt.
Die wohl spektakulärste Neuregelung in dem Gesetz ist die Möglichkeit, Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp überwachen zu können, bevor sie ver- oder nachdem sie entschlüsselt wurde. Dafür muss ein ganz bestimmter Trojaner installiert werden.
"Die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation darf auch in der Weise erfolgen, dass mit technischen Mitteln in von dem Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird, wenn dies notwendig ist, um die Überwachung und Aufzeichnung insbesondere in unverschlüsselter Form zu ermöglichen", heißt es dazu im Gesetzestext. Angewandt werden darf die Neuregelung bei einer Reihe schwerer Straftaten, etwa Mord oder Bandendiebstahl.
Ausdrücklich ist in dem Gesetz geregelt, dass sich die Anbieter von Telekommunikationsdiensten nicht gegen eine angeordnete Überwachung sperren dürfen: Dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und dem ermittelnden Polizisten müssten die Maßnahmen ermöglicht werden, heißt es in der Vorlage.
Auch ohne Wissen des Betroffenen darf mit technischen Mitteln in ein von dem Betroffenen genutztes informationstechnisches System, etwa ein Computernetzwerk oder auch ein einzelnes Gerät, eingegriffen werden, wie es im Gesetzestext heißt. Darunter fallen nicht nur Straftaten, mit denen der demokratische Rechtsstaat oder die Sicherheit gefährdet werden, sondern auch Geldfälschung oder die Verbreitung von Kinderpornografie.