Deutschland und Frankreich wollen nach Angaben aus Paris Mitte September einen gemeinsamen Vorschlag zur Besteuerung von Online-Unternehmen wie beispielsweise Airbnb vorlegen, berichtet die Nachrichtenagentur AFP. Der französische Wirtschafts- und Finanzminister Bruno Le Maire bezeichnete die derzeitige Situation am Mittwoch als „inakzeptabel“. Online-Plattformen würden in Frankreich einen Umsatz von „Dutzenden Millionen“ Euro erzielen, dem französischen Fiskus aber nur „einige Zehntausend Euro“ Steuern zahlen.
Die Tageszeitung Le Parisien hatte am Montag berichtet, Airbnb habe im vergangenen Jahr in Frankreich weniger als 100.000 Euro Steuern gezahlt, obwohl mehr als zehn Millionen Franzosen die Plattform nutzten. „Airbnb hat das Recht, in Frankreich aktiv zu sein“, sagte Le Maire dazu in der Nationalversammlung in Paris. „Aber wir haben auch das Recht, von Airbnb und allen Online-Plattformen einen gerechten Beitrag zu den öffentlichen Kassen zu verlangen.“
Zwar seien die EU-Kommission und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bereits mit dem Thema befasst, sagte Le Maire, dies dauere aber zu lange und sei „zu kompliziert“. Deutschland und Frankreich würden deswegen beim nächsten Treffen der EU-Finanzminister am 15. September in Tallinn einen gemeinsamen Vorschlag vorlegen. Das Vorhaben ziele auch auf andere Online-Riesen wie Google, Amazon und Facebook ab. Das Bundesfinanzministerium in Berlin äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht zu den Plänen.
Den Internetkonzernen werden immer wieder Steuervermeidungspraktiken vorgeworfen. So werden Unternehmensgewinne in Niedrigsteuerländern wie Irland gemeldet. Ende Juni verhängte die EU-Kommission deswegen eine Rekordstrafe von 2,4 Milliarden Euro gegen den US-amerikanischen Internetkonzern Google.
Die Online-Unternehmen geraten derweil beim Thema Verbraucherschutz in das Visier der europäischen Aufsichtsbehörden.
EU-Kommissarin Vera Jourova verschärfte Ende Juli ihre Mahnungen an US-Internetkonzerne wie Facebook, Twitter und Google Plus, sich an europäische Verbraucherregeln zu halten. „Ich werde langsam sehr ungeduldig“, sagte Jourova. Wenn der seit Monaten laufende Dialog nicht fruchte, werde die Kommission eine koordinierte Klage europäischer Verbraucherschutzbehörden mit auf den Weg bringen.
Die Kommission hatte die US-Konzerne schon im Frühjahr aufgefordert, ihre Nutzerbedingungen gültigen EU-Regeln anzupassen. Unter anderem müssten europäische Nutzer das Recht haben, bei Streit vor hiesigen Gerichten und nicht nur am Sitz der Konzerne in Kalifornien zu klagen, sagte Jourova. Auch Klauseln zur Beschränkung der Haftung seien nicht akzeptabel. „Wenn sie in Europa Geschäfte machen wollen, müssen sie sich an EU-Standards halten“, sagte Jourova.
Auf ihre Forderung hin hätten zwei von drei Konzernen bis 20. Juli Stellungnahmen eingereicht. Ein Unternehmen habe um Fristverlängerung gebeten. Man werde die Schriftsätze analysieren und prüfen, ob sie ausreichend seien, sagte Jourova. Andernfalls werde die Klage gestartet, bei der die französische Verbraucherschutzbehörde die Federführung übernehme. Eine weitere Chance erhielten die Konzerne nicht, betonte sie.
Ähnliche Drohungen hatte Jourova allerdings schon vor Monaten gemacht und eine Frist bis Ende April gesetzt. Schon im November 2016 hatten die europäischen Verbraucherschutzbehörden in einem Brief gemeinsam ihre Anliegen an die drei Netzwerke übermittelt.