Finanzen

Der Fall Novo Banco: Das öffentliche Interesse und das Vertrauen in den Markt

Lesezeit: 2 min
23.01.2018 00:59
Die Banken-Abwicklungen in Spanien und Portugal zeigen: Die neuen EU-Richtlinien schaffen Rechtsunsicherheit und untergraben das Vertrauen von Investoren.
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Die EU-Abwicklungsrichtlinie für notleidende Kreditinstitute erlaubt die Abwicklung von Banken im öffentlichen Interesse. Zwei Fälle in Portugal und Spanien zeigen, dass durch diese Möglichkeit Rechtsunsicherheit für Investoren entstehen kann. Leidet das Vertrauen der Investoren, wirkt sich das auf die Stabilität der Finanzmärkte und damit auch auf das öffentliche Interesse aus.

Die Financial Times griff am 19. Januar 2018 die Fälle der portugiesischen Novo Banco und den Verkauf der spanischen Banco Popular auf. In beiden Fällen wurde die EU Abwicklungsrichtlinie (Banking Recovery and Resolution Directive, BRRD) mit dem Verweis auf das öffentliche Interesse angewandt.

Die Novo Banco entstand 2014 als good bank der angeschlagenen Banco Espírito Santo (BES). Die gesunden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gingen an die Novo Banco – die „toxischen“ verblieben in der BES. Im Dezember 2015 übertrug die portugiesische Zentralbank Banco de Portugal dann weitere Anleihen (Bonds) in Höhe von 2 Milliarden Euro aus der Novo Banco an die bad bank. Begründet wurde der Schritt mit dem öffentlichen Interesse und der Notwendigkeit für die Stabilität des Finanzsektors. Zuvor stellte die Europäische Zentralbank (EZB) einen Kapitalbedarf von 1,4 Milliarden Euro bei der Novo Banco fest.

Für die Inhaber der verschobenen Anleihen, wie Blackrock und Pimco, bedeutete das einen starken Werkverlust für ihre Investments. Im April 2016 leiteten sie rechtliche Schritte gegen das Vorgehen ein. Da noch keine Entscheidung über die Zulässigkeit der Klage vorliegt, starteten sie Ende 2017 unter dem Namen „The Novo Note Group“ eine Webseite und ein Twitter Konto. Die Banco de Portugal habe die Pari-Passu-Klausel (Gleichrangigkeitszusicherung für Schuldner) gebrochen. Außerdem habe sie ihre Rechte missbraucht. Einziges Ziel sei es gewesen die finanzielle Lage der Novo Banco zu verbessern.

Das Vorgehen schade auch Portugal selbst: Die finanzielle Situation des Landes hätte sich verschlechtert, das Vertrauen sei beschädigt. Portugal zahle dadurch pro Jahr 200 Millionen Euro mehr Zinsen. Die fälligen Rückzahlungen an die EZB seien so deutlich teurer. Auch die portugiesischen Banken litten unter höheren Zinsen im Vergleich zu italienischen oder spanischen Banken.

Protektionismus oder öffentliches Interesse?

Zwei Aspekte machen den Fall besonders:

1) Von 52 möglichen Bonds, die an die bad bank übertragen werden konnten, wurden nur fünf ausgewählt. Diese fünf Bonds haben gemeinsam, dass für sie portugiesisches Recht gilt – für die anderen 47 nicht. Rechtsstreitigkeiten vor internationalen Gerichten sollten vermieden werden, vermuten die Betroffenen.

2) Die Übertragung der Bonds an die bad bank fand zu einem Zeitpunkt statt, als die Banco de Portugal noch alleine über den Transfer entscheiden konnte. Die EU Abwicklungsrichtlinie war bereits in Kraft. Die zentrale europäische Stelle – das Single Resolution Board (SRB) – zur Überwachung der Richtlinie nahm ihre Arbeit aber erst am 01. Januar 2016 auf. Im Dezember 2015 hatte die Banco de Portugal als zuständige Abwicklungsbehörde das Recht, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von der Novo Banco in die BES zu verschieben, wenn dies im öffentlichen Interesse geschehe.

Auch Entscheidungen auf europäischer Ebene verunsichern Investoren

Nach Interpretation der Kläger wählte die Banco de Portugal nur solche Bonds aus, die unter portugiesischem Recht standen, um die Entscheidungsgewalt in Portugal zu behalten. Jetzt würde der Vorgang durch die portugiesische Justiz verzögert.

Doch auch die zentrale europäische Stelle, das SRB, bringt keine Klarheit für Investoren. Die FT zieht dafür den Verkauf der spanischen Banco Popular im Sommer 2017 an Santander heran. Hier wurden nachrangige Verbindlichkeiten im öffentlichen Interesse abgeschrieben. Anders als in Portugal war das SRB die Abwicklungsbehörde. Die Betroffenen Inhaber der Anleihen leiteten ebenfalls rechtliche Schritte ein.

Auch Rechtssicherheit ist im öffentlichen Interesse

In beiden Fällen wurden die Maßnahmen mit dem öffentlichen Interesse begründet. In beiden Fällen ergriffen die Anleiheninhaber rechtliche Schritte. In beiden Fällen gibt es bisher noch keine Entscheidung. Für die Investoren bleibt somit unklar, ob und wann ihre Investments durch die Abwicklung im öffentlichen Interesse gefährdet sind.

Zwar profitierte die portugiesische und spanische Öffentlichkeit potentiell durch die Entscheidungen, gleichzeitig litt aber mutmaßlich auch das Vertrauen der Anleger in die Rechtssicherheit. Doch auch das Vertrauen der Anleger in die heimische Wirtschaft und der Zufluss von internationalem Kapital sind im Interesse der Öffentlichkeit. Die Entscheidungen der Gerichte in den Fällen sind somit richtungsweisend – für die Anleger und für das öffentliche Interesse.


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