Politik

Daten vom Meldeamt: Das unglaubliche Privileg der GEZ-Sender

Alle privaten Unternehmen quälen sich aktuell mit einer wahnwitzigen Datenschutz-Verordnung. Just in dieser Phase erhalten die Gebühren-Eintreiber der öffentlich-rechtlichen Sender von den Meldeämtern die Daten aller Bundesbürger.
10.05.2018 16:29
Lesezeit: 3 min

Die EU-Verordnung zum „Datenschutz“ (DSGVO) beschäftigt derzeit jedes Unternehmen in der EU und damit auch jedes Medienhaus – meist mit mehreren Mitarbeitern. Rechtsanwälte müssen eingeschaltet werden. Die Medien müssen, wie alle anderen Unternehmen auch, der DSGVO Genüge tun und faktisch vor jedem elektronischen Kundenkontakt den Kunden um explizite Erlaubnis bitten, ihn kontaktieren zu dürfen. Ganze Behörden werden für die Überwachung der Einhaltung der Verordnung errichtet. Die Denunzianten werden Hochsaison haben, weil ein Mitbewerber mit massiven Strafen bedroht werden kann, wenn er gegen die Verordnung verstößt. Einzelne Staaten wie Österreich versuchen, die Unternehmen zu beruhigen, indem sie ankündigen, das Gesetz nicht in der vollen Härte anzuwenden. Andere Staaten wie Deutschland unternehmen nichts und lassen ihre digitale Vorreiter so ins Messer laufen.

Das von der Bundeskanzlerin als Neuland verortete Internet wird so zur Falle für alle Unternehmen. Man kann den Eindruck gewinnen, dass der schwere Wettbewerbsnachteil der Regierung im Fall der Medien durchaus gelegen kommt. So überschreibt die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, einen Gastbeitrag in einer regionalen Tageszeitung mit dem Titel: „Das Internet bietet mehr Freiraum, als Demokratie verträgt.“ Grütters Ansage: „Zur Wahrung zivilisatorischer Errungenschaften braucht es ein politisches Update.“ Grütters will mit mehr Kontrolle und Regulierung verhindern, dass es jemandem gelingen könnte, „Deutungsmonopole aufzubauen“.

Die zivilisatorischen Errungenschaften des medialen Status Quo wollen die Parteien aktuell auf Kosten aller nicht vom Staat finanzierten Medien bewahren: Die politische Klasse bietet ARD, ZDF und Deutschlandradio mehr Freiraum, als eine gesunde Demokratie verträgt. Die von der staatlichen Zwangsgebühr mit neun Milliarden Euro jährlich dotierten Sender genießen im Hinblick auf den Datenschutz eine Sonderstellung, die ihnen mit einiger Gewissheit auch von allen Höchstgerichten bestätigt werden wird.

Die Eintreiber des Zwangsbeitrags erhalten nämlich in diesen Tagen die Daten der Bundesbürger, ohne deren Wissen und ohne deren ausdrückliche Zustimmung, frei Haus von den Meldeämtern geliefert. Zweck des „politischen Updates“ ist es natürlich nicht, die Kunden zu fragen, wie das Programm besser gemacht werden könnte – eine jener Fragen, die freie Medien ihren Kunden laufend stellen müssen und darin jetzt durch die DSGVO massiv behindert werden.

Ziel des Abgleichs ist es, wie die dpa schreibt, all jene „Menschen zu finden, die zwar beitragspflichtig sind, aber keinen Beitrag überweisen“. Seit 2013 muss jeder Haushalt zahlen, auch wenn er kein Radio- oder TV-Gerät besitzt, 17,50 Euro im Monat zahlen.

Der sogenannte „Beitragsservice“, Nachfolger der früheren Gebühreneinzugszentrale (GEZ), erhält von den Kommunen die Meldedaten sämtlicher volljähriger, am Stichtag 6. Mai in Deutschland gemeldeter Personen. Dazu gehören Name, Adresse, Familienstand, Geburtsdatum und der Tag des Einzugs in die Wohnung. Die Daten werden mit den Angaben der angemeldeten Beitragszahler abgeglichen.

Die Entwicklung verstärkt den Trend, dass staatliche und staatsnahe Stellen im Umgang mit Daten auf Kosten der privaten Unternehmen massiv privilegiert werden. Von den gegen das ferne Facebook gerne forsch auftretenden Datenschutzbeauftragten ist kein Mucks zu hören. Die Bürger haben kein Rechtsmittel gegen diesen Daten-Transfer, genauso wenig, wie sie wissen, was mit den Daten nach dem „Abgleich“ geschieht.

Die neuen Daten werden in letzter Minute vor dem Inkrafttreten der EU-Verordnung (25. Mai) von den Behörden ab dem 7. Mai übermittelt. Der Abgleich der Daten erfolgt vollautomatisch.

Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservice, rechnet laut dpa damit, dass der Großteil der Meldesätze bis Anfang Juli eingeht und die letzten Nachlieferungen bis Ende des Jahres kommen. Ab Juli werden all diejenigen angeschrieben, die ausdrückliche Befreiung keinen Beitrag zahlen.

Die Eintreibungsstelle wird sich, um den Geltungsbereich der DSGVO zu vermeiden, schriftlich an die Bürger wenden. „Wir rechnen mit zahlreichen telefonischen und schriftlichen Reaktionen“, sagte Wolf. Es sei nicht davon auszugehen, dass „alle begeistert seien“, die in den kommenden Monaten Post vom Beitragsservicebekommen. Es gäbe nämlich „eine Reihe von Menschen, die den Rundfunkbeitrag absichtlich nicht zahlten“. Diese sollen mit dem Abgleich zur Zahlung gezwungen werden. Wolf rechnet damit, dass die Maßnahme greift und auch diejenigen zahlen, die das Programm nicht wollen. Wichtig für die Eintreiber ist, dass die Unwilligen zahlen, „wenn auch mit geballter Faust in der Tasche“.

Die Kombination von DSGVO und Daten-Abgleich auf staatlicher Ebene stellt eine schwere Behinderung für alle freien und unabhängigen Medien dar. Ihrer Aufgabe – die Regierung zu kritisieren und dafür ausreichend Ressourcen vorzuhalten – können sie im Deutschland des 21. Jahrhunderts nur noch mit hohen Risiken und unter erschwerten Bedingungen nachkommen.

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