Die Bundesbank hat ihre Kontroll- und Zugriffsmöglichkeiten bei Bargeld-Transaktionen mit Geschäftsbanken deutlich ausgeweitet. Künftig behält sie sich vor, von Bargeld fordernden Geschäftsbanken Erklärungen und Zusicherungen zum Zweck des beabsichtigten Geschäfts zu verlangen.
Die Bundesbank wollte die Maßnahme gegenüber den Deutschen Wirtschaftsnachrichten nicht kommentieren. Der Bundesverband deutscher Banken kann die Maßnahme der Bundesbank eigenen Angaben zufolge derzeit ebenfalls nicht kommentieren.
In dem Dokument zu den Bestimmungsänderungen der Bundesbank heißt es:
Zusammen mit dem redaktionell um den Bereich der Barauszahlungen erweiterten Verweis in Abschnitt II wird in dem in Bezug genommenen Abschnitt XII genauer gefasst, dass die Deutsche Bundesbank bei bestimmten Geschäften des baren Zahlungsverkehrs aus besonderem Anlass künftig zusätzliche Vorkehrungen treffen kann. Regelungsgegenstand sind Einzelfälle von beabsichtigten Ein- und Auszahlungen, deren konkrete Umstände Grund für eine weitere Überprüfung durch die Bank geben. Die Bundesbank kann in diesen Fällen weitere Erklärungen und Zusicherungen verlangen und unter engen Voraussetzungen den Abschluss des Geschäfts verweigern. Hiermit soll Vorsorge für den Fall getroffen werden, dass einzelne Geschäftsvorfälle aufgrund ihrer außerordentlichen Gegebenheiten die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Bundesbank oder ihre Vermögenswerte gefährden könnten.
Aus dem Dokument geht nicht hervor, wer aufgrund welcher genauen Zuständigkeiten und Umstände Zusicherungen von den Geschäftsbanken einfordern wird.
Möglich ist, dass die Veränderung der Geschäftsbedingungen mit dem anhaltenden Streit um die Europäisch-Iranische Handelsbank zusammenhängt. Diese versucht seit einigen Wochen, Bareinlagen im Umfang von etwa 300 Millionen Euro in den Iran zu transferieren, um das Geld vor den Auswirkungen der anlaufenden US-Sanktionen in Sicherheit zu bringen.
Der Iran will rund 300 Millionen Euro in bar von Deutschland nach Teheran ausfliegen. Konkret geht es darum, Guthaben der staatlichen Europäisch-Iranischen Handelsbank bei der Bundesbank auszahlen zu lassen. Das Vorhaben werde nun geprüft, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums. Zuständig für die Prüfung ist die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin.
US-Botschafter Richard Grenell hatte von der Bundesregierung vor einigen Wochen gefordert, den vom Iran geplanten Bargeld-Transfer zu untersagen. „Wir ermutigen die deutsche Regierung auf höchster Ebene, zu intervenieren und dieses Vorhaben zu stoppen“, sagte Grenell der Bild-Zeitung. „Wir sind sehr besorgt über die Berichte, dass das iranische Regime versucht, Hunderte Millionen Euro in bar von einer deutschen Bank in den Iran zu bewegen.“
Für die Bundesregierung ist die Lage politisch heikel, sie will mit der EU das Atomabkommen mit dem Iran retten - das sieht Kontrollen im Gegenzug für wirtschaftliche und finanzielle Vorteile vor. Auf der anderen Seite droht hier heftiger Ärger mit den USA und Israel, die Iran vorwerfen, das Geld für Terrorfinanzierung nutzen zu wollen. US-Präsident Donald Trump hat das Abkommen gekündigt und neue Sanktionen angekündigt.
Nach der Ankündigung neuer Sanktionen muss das islamische Land fürchten, bald kaum noch an Guthaben im Ausland zu kommen. Denn die USA drohen Geldhäusern, die direkt oder indirekt Transaktionen mit iranischen Instituten unterstützen, ebenfalls mit Sanktionen; bereits jetzt ist der internationale Zahlungsverkehr für iranische Banken stark eingeschränkt. Das Gewicht der Euro-Banknoten im Wert vieler Millionen würde bei einem Ausfliegen über 1.600 Kilogramm betragen.
Die Europäisch-Iranische Handelsbank wurde 1971 mit Sitz in Hamburg gegründet und ist in Staatsbesitz. Auf der Internetseite wird betont: „Im Hinblick auf die einseitige Aufkündigung des Atomabkommens mit Iran durch US-Präsident Donald Trump möchten wir Sie informieren, dass (...) durch geschäftspolitische Entscheidungen von europäischen Banken kurz- bis mittelfristig Einschränkungen im Zahlungsverkehr entstehen können.“