Die Bundesregierung will künftig häufiger mitreden können, wenn Investoren von außerhalb der EU nach einem deutschen Unternehmen greifen. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch eine Novelle der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Die Schwelle, ab der die Bundesregierung einen Anteilserwerb durch einen Investor aus dem Nicht-EU-Ausland prüfen kann, soll auf zehn Prozent sinken.
Das Außenwirtschaftsrecht bietet derzeit die Möglichkeit, dass die Regierung ein Veto gegen den Verkauf von 25 Prozent oder mehr einlegt. Voraussetzung für dieses Eingreifen ist schon jetzt, dass es sich um sicherheitsrelevante Bereiche handelt. Das gilt für Firmen der Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, IT und Telekommunikation, Finanz- und Versicherungswesen sowie Transport und Verkehr.
Bestimmte Unternehmen der Medienwirtschaft, die zur öffentlichen Meinungsbildung beitragen "und sich durch besondere Aktualität und Breitenwirkung auszeichnen", werden neu in den Kreis dieser sicherheitsrelevanten Firmen aufgenommen. Begründet wird dies damit, dass sich deutsche Medien einem erhöhten Druck auf die eigene Unabhängigkeit ausgesetzt sähen.