Technologie

Netzagentur: Huawei lässt sich kaum aus 5G-Netz ausschließen

Die Bundesnetzagentur sieht große technische Hürden, um Huawei aus dem neuen 5G-Netz auszuschließen. Inzwischen hat die Versteigerung der Lizenzen begonnen.
15.03.2019 10:57
Lesezeit: 2 min

Die Bundesnetzagentur hält den von den USA geforderten Ausschluss des chinesischen Huawei-Konzerns vom deutschen 5G-Netz für problematisch. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, sagte dem Nachrichtenmagazin "Focus" laut Vorabmeldung, es sei "nicht ohne weiteres möglich, die chinesischen Anbieter zu verbannen". Die Technik der chinesischen Netzausrüster Huawei und ZTE komme bereits heute in den Mobilfunknetzen mehrerer deutscher Anbieter zum Einsatz.

Die US-Regierung hat Deutschland und andere westliche Regierungen aufgefordert, Huawei wegen Spionageverdachts vom 5G-Ausbau auszuschließen - und gewarnt, eine Berücksichtigung von Huawei könne sowohl die deutsch-amerikanische Geheimdienstzusammenarbeit als auch die Kooperation auf militärischer Ebene gefährden. Homann sagte: "Beweise für technische Hintertüren in Produkten von Huawei und ZTE liegen uns nicht vor."

Die Bundesnetzagentur kann die Versteigerung von Frequenzen für  5G nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln in Angriff nehmen. "Die Versteigerung wird am Dienstag um 10.00 Uhr in Mainz beginnen", sagte ein Sprecher des Regulierers am Freitag. Das Kölner Gericht hatte zuvor die gegen die Bundesnetzagentur gerichteten Eilanträge der Mobilfunknetzbetreiber Telekom, Telefonica und Vodafone abgeschmettert. Auch ein Eilantrag des Mobilfunkanbieters Mobilcom-Debitel scheiterte. Die Entscheidungen seien unanfechtbar, teilte das Gericht mit.

Vodafone werte den Beschluss aus und wolle sich noch nicht zu Details äußern, sagte ein Sprecher. Telefonica nehme die Entscheidung zur Kenntnis, teilte das Unternehmen mit. Eine Sprecherin der Mobilcom-Debitel-Mutter Freenet erklärte, das Unternehmen sei überrascht, dass der Eilantrag abgewiesen worden sei: "Eine genaue Bewertung der Entscheidung können wir erst nach Vorlage der Entscheidungsgründe abgeben."

Telekom, Telefonica und Vodafone hatten sich vor dem Gericht unter anderem gegen Versorgungsauflagen gewehrt, die die künftigen Frequenzanbieter nach dem Willen der Netzagentur erfüllen sollen. Diese müssen bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die wichtigsten Schienenwege mit schnellen Datenverbindungen versorgen. Die Unternehmen hielten diese Vorgaben für unzumutbar. Die Kläger gingen zudem auch gegen vom Regulierer erlassene Verhandlungsgebote vor, die künftige Frequenzinhaber insbesondere dazu verpflichten, mit Wettbewerbern, die das Mobilfunknetz gegen Entgelt mitbenutzen wollen, über solche Kooperationen zu verhandeln.

Das Gericht folgte dem nicht. Die Entscheidung der Netzagentur sei nach dem im Eilverfahren gewonnenen Erkenntnisstand rechtmäßig, teilte das Gericht mit. Zudem bestehe an einer Versteigerung der 5G-Frequenzen ein erhebliches öffentliches Interesse. Die von Klägern geltend gemachten Argumente hätten dagegen geringeres Gewicht. "Wir freuen uns über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts", sagte der Sprecher der Netzagentur. Das Gericht habe die Position des Regulierers auch inhaltlich gestützt.

5G soll den Weg für neue Schlüsseltechnologien wie autonomes Fahren und Industrie 4.0 ebnen. Es stehen Frequenzen im 2-Gigahertz-Band sowie im 3,6-Gigahertz-Band zur Zuteilung. Um diese wollen Marktführer Deutsche Telekom, Vodafone, Telefonica Deutschland sowie erstmals die United-Internet-Tochter Drillisch bieten. 5G soll Daten mindestens hundert Mal schneller übertragen als die der aktuellen 4G-Netze und für sehr niedrige Reaktionszeiten sorgen. Zudem müssen keine Unterbrechungen während der Übertragung befürchtet werden.

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