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Augsburger Polizei-Aktion: Freie Meinung im Internet nur bedingt möglich

Lesezeit: 1 min
29.01.2013 12:25
Der Augsburger Gerichtsbeschluss, dass die Polizei gegen einen kritischen Forum-Teilnehmer vorgehen darf, zeigt: Die Möglichkeiten der freien Meinungsäußerung im Internet bleiben in Deutschland begrenzt.
Augsburger Polizei-Aktion: Freie Meinung im Internet nur bedingt möglich

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Am Montag drohte die Polizei, das Verlagshaus der Augsburger Allgemeinen zu durchsuchen. Sie wollte den Klarnamen eines Nutzers des Online-Forums ermitteln, berichtet das Blatt. Der Durchsuchung kam das Blatt jedoch durch die Herausgabe der Nutzer-Daten zuvor. Der Nutzer hatte im Herbst 2012 den Augsburger Ordnungsreferenten Volker Ullrich (CSU) scharf kritisiert, weil dieser gegen die Straßenprostitution in der Stadt vorgehen wollte.

Bereits Mitte Oktober erhielt die Augsburger Allgemeine ein Anwaltsschreiben. Der Vorwurf lautete, im Forum seien „ehrverletzende Äußerungen über Ullrich aufgetaucht“. Der Nutzer hatte Ulrich „Rechtsbeugung“ vorgeworfen. Die Redaktion wurde aufgefordert zu ermitteln, wer hinter dem Pseudonym steckt.

Die Redaktion lehnte diese jedoch Forderung ab. „Wir unterstützen weder Beleidigungen noch strafrechtlich relevante Äußerungen auf unserer Plattform und sind jederzeit bereit, diese nach Prüfung zu löschen, wenn wir darauf aufmerksam gemacht werden“, zitiert das Blatt Jürgen Marks, ein Mitglied der Chefredaktion. Die Redaktion löschte zwar die entsprechenden Passagen, gab aber die Nutzer-Daten unter Berufung auf die Meinungsfreiheit und den Datenschutz nicht heraus.

Der Augsburger Ordnungsreferent Volker Ullrich war damit nicht zufrieden. Er erstatte Strafanzeige gegen den Foren-Nutzer. Doch auch auf die erneute Forderung nach Datenherausgabe reagierte die Redaktion ablehnend.

Daher tauchte nun am Montag die Polizei in der Redaktion auf mitsamt einem Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Augsburg. Die zuständige Richterin verlangte, die Daten des betreffenden Nutzers an die Ermittler herauszugeben. Diesem Verlangen kam die Redaktion nach.

Bei einer Verurteilung wegen Beleidigung könnten auf den Foren-Nutzer ein Bußgeld oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zukommen. Doch allein die von Referent Ullrich angedrohten Unterlassungsansprüche könnten den Betreffenden einen drei- oder vierstelligen Betrag an Anwaltsgebühren kosten.

Bereits im Herbst 2011 hatte Ullrich verlangt, die Daten eines Forennutzers herauszugeben, von dem er sich beleidigt gefühlt hatte. Auch damals hatte die Redaktion eine Herausgabe der Nutzerdaten verweigert.

Die Polizei-Aktion hat mittlerweile bundesweit für Empörung gesorgt. Die Piratenpartei in Augsburg sprach von einem „überzogenen Vorgehen“ des Ordnungsreferenten, zitiert sie die Augsburger Allgemeine. „Ullrich missbraucht die Polizei und das Amtsgericht, um Kritiker mundtot zu machen und die Presse einzuschüchtern“, sagte David Krcek, Landtagskandidat im Augsburger Osten.

Montagabend reagierte Referent Ullrich und erklärte, „dass nicht der Ordnungsreferent, sondern ein unabhängiges Gericht die Beschlagnahme von Userdaten angeordnet hat“, zitiert ihn die Augsburger Allgemeine. Am Vorwurf der Ehrverletzung hält Ullrich fest, doch er kündigte auf seiner Facebook-Seite an, seine Strafanzeige zurückzuziehen, „wenn der User sich bei mir entschuldigt“.


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