Ein Stundenlohn von 5,37 Euro ist kein Grund für einen Arbeitslosen, einen Job abzulehnen. Das hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden. Wie das Gericht die Entscheidung begründet und wo die Grenzen der Zumutbarkeit sind – hier mehr.
Für deutsche Anleger mit Ripple (XRP) oder Dogecoin (DOGE) hat die jüngste Volatilität am Kryptowährungsmarkt die Herausforderungen der...